Die Abteilung Lärmschutz ist für den Vollzug der Lärmschutz-Verordnung (LSV, 814.41, Bundesgesetz) zuständig.
Ziel der Lärmschutz-Verordnung ist, vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Dies geschieht u. a. durch die Begrenzung von Lärmemissionen mittels Massnahmen an der Lärmquelle. Zudem prüft die Abt. Lärmschutz die Einhaltung von Grenzwerten bei Planungen, Bewilligungen und Sanierungen.
Die Abteilung Lärmschutz stellt verschiedene Hilfsmittel und Informationen auf dieser Webseite zur Verfügung. Lärmrelevante Geodaten wie z.B. Lärm-Emissiondaten der Kantonsstrasse sind auf dem Geoportal des Kantons Basel-Landschaft abrufbar.
Merkblätter / Wegleitungen / Formulare
- Dokumente
Lärm-Monitoring
- Messstationen (www.noise.bl.ch)