Prinzip der Kostenverrechnung
Die laufenden Betriebskosten der AIB-Anlagen wie auch die Kapitaldienstkosten (Abschreibung und Verzinsung) der Investitionen für Werterhalt und Ausbau der Anlagen werden den angeschlossenen Gemeinden verrechnet.
Gestützt auf das kantonale Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung erfolgt die Verrechnung verursachergerecht nach den in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen.
Die Abwassermenge setzt sich aus folgenden Abwasserarten zusammen:
- | Schmutzwasser (fliesst immer) |
- | Fremdwasser (schwankend) |
- | Regenwasser (nur bei Regen) |
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Die Broschüre "AIB-Abwassergebühren" erklärt den Ablauf [PDF]
Die Verrechnung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip. Somit zahlen alle angeschlossenen Gemeinden die gleich hohen spezifischen Gebühren pro Abwasserart. Mit dieser Methode wird auf einfache Art und Weise der "Finanzausgleich" zwischen den teuren, kleinen Anlagen und den günstigen, grossen Abwasserreinigungsanlagen sichergestellt.
Abwasserrechnungen