Andere kontrollpflichtige Abfälle

Andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) erfordern nur beschränkte Massnahmen für den Inlandverkehr und die Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen.

Darunter fallen gemäss BAFU-Abfallwegweiser unter anderem:

Elektroschrott,

Altholz,

Klärschlamm,

Bahnschwellen,

Altfahrzeuge,

Altreifen,

verunreinigtes Aushubmaterial (benötigen eine Abfalldeklaration)

sowie Bauabfälle.

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29 

Postfach
4410 Liestal
 
Tel. +41 61 552 55 05
Fax +41 61 552 69 84
aue.umweltbl.ch
 
Lageplan

 

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