Kirchenbücher, Parish Registers

Die Kirchenbücher sind die wichtigsten Quellen für Familienforscherinnen und Familienforscher. Sie enthalten die Daten zu Ehen, Taufen, Konfirmationen und Todesfällen. Die Pfarrherren der Kirchgemeinden hatten während Jahrhunderten zivilstandamtliche Funktionen, bis diese 1876 mit der Errichtung von Zivilstandsämtern an den Staat übergingen.

 

Am einfachsten lässt sich mit den Familienregistern arbeiten, in welchen die Familien mit Eltern, Grosseltern und Kindern auf einem Blatt zusammengestellt sind. Die Familienregister wurden von den Pfarrherren des 18. Jahrhunderts erst vereinzelt angelegt, bis sie im 19. Jahrhundert obligatorisch wurden. Für die Zeit, in denen keine Familienregister existieren, müssen deshalb die einzelnen Tauf-, Ehe-, Sterbe- und Konfirmationsbücher konsultiert werden.

 

Im Staatsarchiv sind sämtliche Kirchenbücher der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden sowie die Kirchenbücher einiger römisch-katholischer Kirchgemeinden aufbewahrt, insgesamt über 1400 Bände. Sie reichen vom 16. bis ins 20. Jahrhundert.

 

Alle Kirchenbücher wurden handschriftlich geführt, zumeist in der alten deutschen Schrift (Kurrentschrift). Bei schwer entzifferbaren Einträgen ist das Archivpersonal gerne behilflich.

 

Die Kirchenbücher bis ca. 1900 stehen ohne Voranmeldung zur freien Einsicht im Lesesaal des Staatsarchivs auf Mikrofilm zur Verfügung.

 

 

Übersicht und Ortsregister

 

 

Benützungsbedingungen und Zitierweise

 

 

Geschichte der Kirchenbücher (pdf, 31 KB)

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