![]() Der Kataster der belasteten Standorte erfasst alle Parzellen oder Teile davon, bei denen feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass im Untergrund umweltgefährdende Stoffe oder Flüssigkeiten vorhanden sind (Art. 5 der AltlV).
Die Kantone sind nach Eidg. Umweltschutzgesetz zur Erstellung eines öffentlich zugänglichen Katasters der belasteten Standorte verpflichtet. Das Vorgehen ist in der Altlasten-Verordnung (AltlV) festgelegt. Der Kataster liefert Grundstückkäufern - und verkäuferinnen, Bauherren oder Umnutzenden einfach und schnell Informationen zu allfälligen Verschmutzungen des Untergrundes oder zur Notwendigkeit weiterer Abklärungen. Bei weitergehenden Fragen berät Sie die Altlasten-Fachstelle des AUE gerne.
Belastete Standorte sind Areale, auf denen der Untergrund durch Ablagerungen von Abfällen, durch betriebliche Tätigkeiten oder durch Unfälle verunreinigt ist. Es gibt demnach Ablagerungs-, Betriebs- und Unfallstandorte. Im Kanton Basel-Landschaft ist mit ca. 1'500 belasteten Standorten zu rechnen. Art, Menge und Gefährdungspotenzial der Belastungen im Untergrund sind sehr unterschiedlich.
Belastete Standorte werden gemäss Art. 5 Abs. 4 der AltlV unterteilt in:
In den kommenden Jahren wird für knapp die Hälfte der belasteten Standorte abgeklärt, ob und in welchem Ausmass die Umwelt gefährdet ist.
Altlasten sind belastete Standorte, die nachweislich zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder zumindest eine konkrete Gefahr für die Umwelt darstellen. Altlasten müssen saniert werden. Zum Glück ist nur ein geringer Anteil der belasteten Standorte sanierungsbedürftig. Bei vielen Standorten ist eine vorschriftsgemässe Entsorgung von belastetem Aushubmaterial notwendig.
Themen: Erstellungsverfahren des Katasters der belasteten Standorte Arbeitsschritte und Bearbeitungsstand bei der Erstellung des Katasters der belasteten Standorte Konsequenzen eines Katastereintrags Löschung eines Standorts aus dem Kataster Vorbehalte: Belastungen, die nicht im Kataster eingetragen sind |
Adresse Amt für Umweltschutz und Energie Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal
Tel. 061 552 55 05 Fax 061 552 69 84
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