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Der Kantonsapotheker bzw. die Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel ist die kantonale Vollzugsbehörde für eidgenössische und kantonale Gesetze, die direkt oder indirekt Heilmittel betreffen. Sie engagieren sich für die öffentliche Gesundheit und stellen sicher, dass die Dienstleistungen im Heilmittelbereich von qualifizierten Anbietern erbracht werden. Aufgaben
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Adresse Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
T 061 552 62 24
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