Kantonsapotheker - Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel

Der Kantonsapotheker bzw. die Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel ist die kantonale Vollzugsbehörde für eidgenössische und kantonale Gesetze, die direkt oder indirekt Heilmittel betreffen. Sie engagieren sich für die öffentliche Gesundheit und stellen sicher, dass die Dienstleistungen im Heilmittelbereich von qualifizierten Anbietern erbracht werden.

Aufgaben

  • Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Zuständigkeitsbereich
  • Erteilung der im Heilmittelbereich erforderlichen Bewilligungen
  • Überwachung der im Heilmittelbereich tätigen Personen und des Heilmittelverkehrs (Werbung, Anzeigen, Publikationen) in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden
  • Überwachung der Betriebe, die Heilmittel herstellen, lagern, vertreiben oder abgeben, soweit der Kanton dafür zuständig ist
  • Information und Beratung in heilmittelrechtlichen Fragen
  • Entsorgung von Betäubungsmitteln

Adresse

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Kontrollstelle für Heil- und Betäubungsmittel
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal

 

T 061 552 62 24
F 061 552 68 44
heilmittelkontrollebl.ch

 

Kontaktstellen