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Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv der kantonalen Verwaltung. Es unterstützt die Dienststellen in allen Fragen der Archivierung und der Aktenführung.
Die Dienststellen liefern dem Staatsarchiv regelmässig ihre Unterlagen ab. Jeder Ablieferung geht ein Ablieferungsangebot voraus.
Ohne Rücksprache mit dem Staatsarchiv dürfen die Dienststellen keine Unterlagen vernichten. Umgekehrt vernichtet das Staatsarchiv ohne Zustimmung der Dienststelle keine Unterlagen. In Archivierungsvereinbarungen werden Aufbewahrungsfrist, Archivwürdigkeit und Ablieferungsrhythmus für alle Aktengruppen festgehalten.
Für die Ablieferungen müssen die Unterlagen von der Dienststelle archivgerecht aufbereitet werden.
Die Dienststellen können zur Aufgabenerfüllung jederzeit auf ihre archivierten Unterlagen zurückgreifen. Dritte können die Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Schutzfristen nur mit Einwilligung der Dienststelle benutzen.
Folgende MitarbeiterInnen stehen für Ihre Fragen zur Verfügung:
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