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Für Minderjährige, welche strafbare Handlungen begangen haben und mindestens 10 Jahre alt sind, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Jugendanwaltschaft untersucht diese Straftaten und beurteilt sie in der überwiegenden Zahl der Fälle gleichzeitig. Dabei steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die Hilfe und Motivation zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung. Die Jugendanwaltschaft führt zudem Anklage in den schwersten Fällen; sie ist für den Vollzug aller Strafen und Massnahmen des Jugendstrafrechts zuständig und hat in den letzten Jahren ihre Präventionsaktivitäten massiv ausgebaut. |
Jugendanwaltschaft Rheinstrasse 55 4410 Liestal
Tel. 061 552 64 00 Fax 061 552 69 37 |