• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was ändert sich?
Die Volksschule nimmt alle Schülerinnen und Schüler auf und fördert sie gemäss ihrem individuellen Lernbedarf. Die integrative Schulung wird bevorzugt. Separative Schulungsformen in Kleinklassen oder Sonderschulen stehen nach Bedarf weiterhin zur Verfügung.
 
Chancen:
Alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihren Lernvoraussetzungen – sind Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Sie werden ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert. Damit gehören auch die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf, insbesondere aufgrund einer Behinderung, dem gleichen Schulsystem an wie alle übrigen Kinder.
 
Die EDK-Konkordate (HarmoS und Sonderpädagogik) und der Staatsvertrag für den Bildungsraum Nordwestschweiz, die an der Volksabstimmung vom 26. September 2010 vom Basellandschaftlichen Stimmvolk angenommen wurden, bilden die rechtlichen Grundlagen und verlangen die integrative Strukturierung der Förder- und Sonderschulangebote.
 
Integrative Schulung wird bereits praktiziert
 
Die Eltern von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf sind zunehmend weniger bereit, ihre Kinder in separativen Schulungsformen beschulen zu lassen und verlangen integrative Schulungsmöglichkeiten. Die Praxis der letzten Jahre zeigt, dass der integrative Unterricht möglich und erfolgreich ist. Im laufenden Schuljahr sind rund 200 Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung, einer Körper- oder einer Sinnesbehinderung in Regelklassen integriert. In vielen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung statt in der Kleinklasse in der Regelklasse integrativ gefördert.
 
Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf stehen der Schule zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Schule erhält die Verantwortung und die Kompetenz für den zielgerichteten Einsatz dieser Mittel.
 
Die Schulangebote werden eingeteilt in Grundangebot, Förderangebot und Verstärkte Massnahmen. Der besondere Bildungsbedarf wird über die Förderangebote und die Verstärkten Massnahmen abgedeckt. Innerhalb der Förderangebote werden die Mittel kollektiv zugeteilt und die Schulleitung entscheidet über die Zuteilung an einzelne Schülerinnen und Schüler. Im Bereich der Verstärkten Massnahmen werden die Ressourcen aufgrund definierter Kriterien und eines vorgegebenen Abklärungsverfahrens durch eine kantonale Stelle verfügt und einzelnen Schülerinnen oder Schülern individuell zugeteilt.
 


Mandatsleiterin «Integrative Schulung»:
Marianne Stöckli-Bitterli, 061 552 59 75, marianne.stoecklibl.ch
 
Mehr zum Thema:

Integration als Chance - Beitritt Sonderpädagogik (1. Juli 2010)

Leitthesen Schulische Integration (29. März 2010)

Sonderschulung Basel-Landschaft: Fakten und Daten (1. November 2010)

Amt für Volksschulen, Integrative Schulungsform (ISF) / Integrative Sonderschulung (11. Mai 2011)
Netzwerk Integrative Schulungsform (11. Mai 2011)

Konzeptentwurf 'Integrative Schulung' (7. März 2012)