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Unter Wappen versteht man bleibende, nach bestimmten heraldischen (wappenkundlichen) Regeln gestaltete Erkennungszeichen von Personen, Familien oder Körperschaften.
Die Familienwappen entstammen den Zeichen auf den Waffen mittelalterlicher Kriegs- und Turnierreiter (mittelhochdeutsch "wâpen" = Waffen). Helm und Schild boten die besten Flächen, weshalb noch heute die Blasonierung (Beschreibung) eines Wappens vom Standpunkt des Schildhalters ausgeht: Was vom Betrachtenden aus rechts ist, wird heraldisch korrekt links genannt. So ist der Baselbieterstab nicht rechts-, sondern linksgewendet.
Der ursprüngliche Zweck der Wappen als gut sichtbares Unterscheidungsmerkmal bedingt strenge Gestaltungsvorschriften:
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