Heraldik

Unter Wappen versteht man bleibende, nach bestimmten heraldischen (wappenkundlichen) Regeln gestaltete Erkennungszeichen von Personen, Familien oder Körperschaften.

 

Die Familienwappen entstammen den Zeichen auf den Waffen mittelalterlicher Kriegs- und Turnierreiter (mittelhochdeutsch "wâpen" = Waffen). Helm und Schild boten die besten Flächen, weshalb noch heute die Blasonierung (Beschreibung) eines Wappens vom Standpunkt des Schildhalters ausgeht: Was vom Betrachtenden aus rechts ist, wird heraldisch korrekt links genannt. So ist der Baselbieterstab nicht rechts-, sondern linksgewendet.

 

Der ursprüngliche Zweck der Wappen als gut sichtbares Unterscheidungsmerkmal bedingt strenge Gestaltungsvorschriften:

 

-

Die Heraldik kennt nur sechs klare Tinkturen: gold/gelb und silber/weiss (= Metalle); schwarz, rot, blau und grün (= Farben). Tönung und Schattierung sind verpönt (aus technischen Gründen erscheinen auf der Website die Tinkturen gold und silber in Grau- und Schwarztönen).

 

-

Es gilt die Regel "Metall auf Farbe, Farbe auf Metall": Der Erkennbarkeit wegen sollten die hellen Metalle auf/neben die eher dunklen Farben aufgetragen werden. Also gold auf schwarz, wenn möglich nicht schwarz auf blau.

 

-

Bildhafte Figuren werden stilisiert (vereinfacht): Sie sind flächig, ohne Perspektive zu gestalten.

 

Liste Familienwappen A-Z

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.