• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was ändert sich?
Das Gymnasium dauert vier statt dreieinhalb Jahre. Die Maturprüfungen werden im Bildungsraum Nordwestschweiz harmonisiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums.
 
Chancen:

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Der Zeitpunkt der Maturitätsprüfungen wird an den Rest der Schweiz angepasst.

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Die Aufnahme des Studiums kann nahtlos erfolgen.

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Vereinfachte Mobilität im Bildungsraum Nordwestschweiz

 

Die Dauer des Gymnasiums wird im Kanton Basel-Landschaft ab 2014 auf vier Jahre verlängert. Somit werden die Maturitätsprüfungen neu im Monat Juni stattfinden, wie es bereits schweizweit praktiziert wird. Die Maturandinnen und Maturanden nehmen anschliessend nahtlos ihr Universitätsstudium auf.
 

Die Gymnasien sind momentan daran, ihren Lernstoff in neuen Stundentafeln auf vier Jahre anzulegen. Ab 2019 werden ausserdem die ersten Schülerinnen und Schüler eintreten, welche mit 6 Jahren Primarstufe und 3 Jahren Sekundarstufe eine leicht veränderte Schullaufbahn hinter sich haben. Diese verschiedenen Anpassungsprozesse werden von den Gymnasien, wie auch von allen anderen Bildungsinstitutionen, als Gelegenheit betrachtet, die Qualität der Schule weiter zu entwickeln. 
  
Einheitliche Maturitätsprüfungen
 

Die Maturitätsprüfung, welche bisher eine Sache der einzelnen Gymnasien war, wird neu harmonisiert. Das bedeutet, dass die Prüfungen gemeinsamen kantonalen Vorgaben entsprechen müssen. In Basel-Landschaft werden bereits die Maturitätsprüfungen 2011 so durchgeführt werden.

 

Versuchsphase für eine beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der FMS im Bildungsraum NWCH

 

Ab 2014 sollen Schülerinnen und Schüler in begrentztem Ausmass wählen können, welches Gymnasium im Bildungsraum Nordwestschweiz sie besuchen wollen. Die Wahl wird eingeschränkt sein durch die räumlichen Kapazitäten und die Notwendigkeiten einer optimalen Klassenbildung - aus diesem Grund wird von beschränkter Wahlfreiheit gesprochen. Die Versuchsphase ist geplant für die Jahre 2014 bis 2018.

 

 

 

Mandatsleiter «Gymnasium»:

Dr. Werner Baumann, 061 405 55 55, werner.baumannbl.ch

 
Bildungsraum Nordwestschweiz (11. Mai 2011)