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Was ändert sich?
Die Dauer des Gymnasiums wird im Kanton Basel-Landschaft ab 2014 auf vier Jahre verlängert. Somit werden die Maturitätsprüfungen neu im Monat Juni stattfinden, wie es bereits schweizweit praktiziert wird. Die Maturandinnen und Maturanden nehmen anschliessend nahtlos ihr Universitätsstudium auf. Die Gymnasien sind momentan daran, ihren Lernstoff in neuen Stundentafeln auf vier Jahre anzulegen. Ab 2019 werden ausserdem die ersten Schülerinnen und Schüler eintreten, welche mit 6 Jahren Primarstufe und 3 Jahren Sekundarstufe eine leicht veränderte Schullaufbahn hinter sich haben. Diese verschiedenen Anpassungsprozesse werden von den Gymnasien, wie auch von allen anderen Bildungsinstitutionen, als Gelegenheit betrachtet, die Qualität der Schule weiter zu entwickeln. Die Maturitätsprüfung, welche bisher eine Sache der einzelnen Gymnasien war, wird neu harmonisiert. Das bedeutet, dass die Prüfungen gemeinsamen kantonalen Vorgaben entsprechen müssen. In Basel-Landschaft werden bereits die Maturitätsprüfungen 2011 so durchgeführt werden.
Versuchsphase für eine beschränkte Wahlfreiheit des Gymnasiums und der FMS im Bildungsraum NWCH
Ab 2014 sollen Schülerinnen und Schüler in begrentztem Ausmass wählen können, welches Gymnasium im Bildungsraum Nordwestschweiz sie besuchen wollen. Die Wahl wird eingeschränkt sein durch die räumlichen Kapazitäten und die Notwendigkeiten einer optimalen Klassenbildung - aus diesem Grund wird von beschränkter Wahlfreiheit gesprochen. Die Versuchsphase ist geplant für die Jahre 2014 bis 2018.
Mandatsleiter «Gymnasium»: Dr. Werner Baumann, 061 405 55 55, werner.baumann@bl.ch |