Spitalplanung Um sicherzustellen, dass Spitäler ihre Leistungen für Kranke und Verletzte anbieten, schliesst der Kanton mit ihnen Leistungsvereinbarungen ab. Alle innerkantonalen Spitäler werden dabei berücksichtigt, aber auch die ausserkantonalen Krankenhäuser, welche wichtige oder mengenmässig bedeutende Behandlungen für Baselbieter-Patienten durchführen. Aus Steuermitteln werden gemäss Krankenversicherungsgesetz 55% der Spitalkosten beglichen. Die Krankenkassen übernehmen die restlichen 45%. Alters- und Pflegeheime Alters- und Pflegeheime erhalten ihren Leistungsauftrag durch eine Nennung auf der Pflegeheimliste. Voraussetzung für diese Nennung ist ein Leistungsauftrag einer Gemeinde. > Pflegeheimliste Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Pensionäre (wenn die nötigen Mittel nicht vorhanden sind, über Ergänzungsleistungen), sowie über Krankenkassenbeiträge.
Die Spital- und Gesundheitsplanung wird von Giorgio Baumann geleitet.
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