Geländeauffüllungen

In speziellen Fällen kann durch Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen die Bewirtschaftung von Parzellen deutlich erleichtert werden. Die gesetzlichen Grundlagen für solche Massnahmen sind in der Umweltschutz- und Raumplanungsgesetzgebung gegeben. Geländeauffüllungen sind bewilligungspflichtig. Zusätzlich braucht es dazu eine Ausnahmebewilligung gemäss Artikel 24 Bundesgesetz über die Raumplanung.

 

Die Behörde muss insbesondere prüfen, ob Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen tatsächlich eine grundlegende Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen oder ob es sich um eine reine Entsorgungsmassnahme handelt.

 

Geländeauffüllungen /Bodenverbesserungen sind sehr anspruchsvolle Vorhaben, denn Böden sind über Jahrtausende natürlich entstanden. Werden sie nicht mit aller Sorgfalt ausgeführt, können sie mehr schaden als nützen. Fehler lassen sich im Nachhinein kaum mehr korrigieren.

 

Das Merkblatt "Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen in der Landwirtschaftszone" hält die wichtigsten Punkte für Gesuchsteller fest.

 

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren: Soll ausschliesslich sauberer Oberboden (Humus, 1. Stich) mit maximal 20 cm lockerer Schütthöhe ausgebracht werden, gilt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Wenn Sie so etwas planen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf mit dem Amt für Umweltschutz und Energie, Daniel Schmutz (061 552 6209, daniel.schmutz@bl.ch).

 

 

Deshalb sind Geländeauffüllungen anspruchsvoll:

 

So sieht ein über Jahrtausende natürlich gewachsener Boden in Ormalingen aus (Kalkbraunerde (tiefgründig, alluvial) im Talboden.
Er übernimmt vielfältige Aufgaben für Mensch und Natur (Standort für Pflanzen, Anreicherung von Grundwasser, Lebensraum für Organismen u.a.).

Hier wurde in den 1960-er Jahren Humus auf Tunnelaushub geschüttet. Der kompakte, strukturlose und unbelebte Aushub kann keine Funktionen eines natürlich gewachsenen Bodens übernehmen.

Dieses Material kann keinen Boden ersetzen und die Geländeanpassung ist unnötig.

Solche Vorhaben sind nicht bewilligungsfähig.

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Fachstelle Bodenschutz
Rheinstrasse 29
4410 Liestal

 
Tel. +41 61 552 61 11
Fax +41 61 552 69 84

roland.bonobl.ch

 

Lageplan

 

Havarie