Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP)

Zweck
Zweck des GWP ist die Festlegung der notwendigen Anlagen für die Versorgung des heutigen und zukünftigen Siedlungsgebietes (Planungshorizont 30 Jahre). Es dient als Grundlage für die Finanzplanung unter Berücksichtigung der Werterhaltung.

 

Augaben der Gemeinden
Das Erstellen eines GWP ist Aufgabe der Gemeinde bzw. der Wasserversorgung.
Die Aktualität des GWP ist ca. alle 10 Jahre im Zusammenhang mit der Orts- und Nutzungsplanung zu überprüfen.

 

Prüfung und Genehmigung
Das GWP ist dem AUE zur Prüfung und - je nach Inhalt - der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) zur Genehmigung einzureichen. Das AUE überprüft dabei die Vollständigkeit des GWP, die Übereinstimmung mit der kantonalen Planung und die Genehmigungspflicht.
Eine Genehmigung durch die BUD ist dann notwendig, wenn das GWP auch Elemente eines Wasserbeschaffungsprojektes (gemäss Wasserversorgungsgesetz § 3 Abs. 3) beinhaltet.

 

Inhalt
Das GWP sollte folgende Punkte beinhalten:

 

1. Übersichtsplan:

  • bestehende und geplante Anlagen, Druckzonen
  • Wasserbezugsorte mit Schutzzonen
  • Spezielle Löscheinrichtungen (z.B. Gebäude mit Sprinkler)

 

2. Hydraulisches Funktionsschema:

  • Höhendarstellung mit Druckzonen
  • Mess-, Regel- und Steuerorgane, Haupt-Signalkabel

 

3. Technischer Bericht:

  • Übersicht Wasserversorgungssystem (Beschreibung Funktionsprinzip)
  • Organisation Betrieb und Unterhalt
  • Wasserqualität und Qualitätssicherung (Schutzzonen, Rohwasser, Aufbereitung, Leitungsnetz, Reservoirs)
  • Zustand und Alter der einzelnen Anlagen, insbesondere Leitungsnetz (Verluste)
  • Hydraulischer Leistungsnachweis (Berechnungen für Spitzenbedarf und Brandfall sowie Gewährleistung einer ausreichenden Zirkulation im ganzen Netz)
  • Wasserspeicherung (Brauchreserve) und Druckverhältnisse
  • Nachweis Löschschutz (Löschreserve, Druck, Leitungskapazitäten, Hydranten)
  • Notwendige bauliche Massnahmen gemäss "Notwasserkonzept"
  • Wasserbedarfsentwicklung bis zum Planungshorizont
  • Wasserdargebot (Konzessionen, Fördermengen, Quellschüttungen, Lieferverträge)
  • Versorgungssicherheit heute und für Planungshorizont
  • Schwachstellen und Mängel (mit Gewichtung)
  • Gesamtausbaukonzept mit Etappierung (Massnahmenplan)
  • Vergleich mit den kantonalen Planungsvorgaben, Begründung allfälliger Abweichungen

 

4. Kostenschätzung:

  • Investitionsplan inkl. Werterhaltung (insbes. Leitungsersatz)
  • Abschätzung der Auswirkungen auf den Wasserpreis

Amt für Umweltschutz und Energie

Wasserversorgung

Rheinstrasse 29

4410 Liestal

Tel. +41 61 552 55 05

Fax +41 61 552 69 84

wasserwirtschaftbl.ch

 

Lageplan