> Finanz- und Kirchendirektion
Gemäss § 134 der Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Am 25. Juni 2009 hat der Landrat das neue Finanzausgleichsgesetz verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Mit dem neuen Finanzausgleich entfallen folgende bisherigen Zahlungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden:
- | Beiträge der Gemeinden an den Kanton für den öffentlichen Regionalverkehr |
- | Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die Jugendhilfe |
- | Subventionierung der Löhne der Primarschulen und der Kindergärten durch den Kanton |
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Damit der Wechsel zu keinen Kostenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden führt (Kostenneutralität), bezahlen die Gemeinden ab dem Jahr 2010 nur noch 32% der Ergänzungsleistungen anstatt 56,6% wie im Jahr 2009. Der Beitrag an die Ergänzungsleistungen ist von den Gemeinden nicht mehr nach deren finanziellen Stärke, sondern neu nach der Einwohnerzahl zu entrichten.
Der neue Finanzausgleich baut auf den folgenden vier Pfeilern auf:
1. Horizontaler Finanzausgleich unter den Gemeinden (Ressourcenausgleich)
2. Sonderlastenabgeltung durch den Kanton (Lastenausgleich)
3. Zusatzbeiträge an finanzschwache Gemeinden
4. Einzelbeiträge
Die Gemeinde Kilchberg liegt bei der Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus und gehört deshalb beim Finanzausgleich zu den Empfängergemeinden.