Elektronische Aktenführung

Mit der zunehmenden Automatisierung und Vernetzung und den Anforderungen an das eGovernment wird die Frage der elektronischen Aktenführung immer wichtiger. Grundsätzlich gelten für die elektronische Aktenführung dieselben Regelungen wie für Papierakten.

 

 

Die Einführung einer elektronischen Aktenführung ist in erster Linie ein Organisations- und erst in zweiter Linie ein Informatikprojekt. Das Staatsarchiv unterstützt die Dienststellen bei der Organisation der elektronischen Aktenführung von den Vorbereitungsarbeiten bis zur Implementierung von Geschäftsverwaltungssystemen. Es ist vor allem für die Qualitätssicherung besorgt.

 

 

Im Kanton Basel-Landschaft gilt zur Zeit eine Mehrproduktstrategie: Direktionen und Dienststellen sind frei in der Wahl eines Systems für die elektronische Aktenführung. Es müssen jedoch kantonale und ausserkantonale Normen und Standards berücksichtigt werden, wie sie in der Verordnung über die Aktenführung festgehalten sind.

 

 

Eine geordnete Aktenführung ist Voraussetzung für die Übernahme von Unterlagen in ein elektronisches Langzeitarchiv.

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