![]() Böden sind empfindlich. Gehen Sie deshalb beim Bauen sachgerecht mit den Böden um, von der Planung bis zur Rekultivierung. Das sollten Sie beachten:
Mit Schadstoffen belastete Böden Viele Böden aus dem Siedlungsraum, entlang von Strassen oder auch im Bereich von Schiessanlagen haben erhöhte Schadstoffgehalte. Häufige Schadstoffe sind die Schwermetalle Blei, Cadmium, Kupfer und Zink und bei den organischen Schadstoffen die Polyaromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die Polychlorierten Biphenyle (PCB), Kohlenwasserstoffe (KW) sowie Organochlorpestizide (OCP). Der umweltgerechte Umgang mit Böden (Verwertung und Entsorgung) regelt die BUWAL-Wegleitung "Verwertung von ausgehobenem Boden" (Dez. 2001). Darin ist festgehalten, dass Bodenaushub (Ober- und Unterboden) je nach Schadstoffgehalt frei verwertbar, nur eingeschränkt wieder verwertbar oder gar umweltgerecht zu entsorgen ist.
Wiederverwertung von Boden Häufig fällt bei Bauvorhaben überschüssiger Boden an (Ober- und Unterboden, auch 1. und 2. Stich genannt). Ist er nicht schadstoffbelastet, kann in der Siedlungszone frei eingesetzt werden. Hingegen ist die Verwertung in der Landwirtschaftszone für Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen bewilligungspflichtig (gemäss RPG Art. 24). Das Merkblatt "Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft" erläutert die Voraussetzungen für eine Bewilligung. Solche Bewilligungen werden aufgrund der rechtlichen Vorgaben nur sehr restriktiv erteilt.
Bodenverdichtungen vermeiden Zur Vermeidung bleibender Verdichtungsschäden sind Bauvorhaben gemäss "guter fachlicher Praxis" zu realisieren, z. B. auf Grundlage des Merkblattes "Bodenschutz bei Meliorationsprojekten", Fachstelle Melioration, oder gemäss dem Leitfaden "Bodenschutz beim Bauen", BUWAL 2001. Für den fachgerechten Umgang mit Böden bei Grossvorhaben gilt in der Regel die sogenannte "FSK-Rekultivierungsrichtlinie" (2001) des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie.
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