Biosicherheit

Menschen, Tiere und die Umwelt können durch den unsachgemässen Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder anderweitig gefährlichen Organismen (z.B. invasiven Neobioten) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen oder offenen Systemen in den Verordnungen zur Biosicherheit geregelt:

  • Einschliessungsverordnung (ESV)
  • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)
  • Störfallverordnung (StFV)
  • Freisetzungsverordnung (FrSV)


Als Vollzugsbehörde überwacht das Sicherheitsinspektorat die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der ESV, der StFV und der FrSV in den Betrieben des Kantons Basel-Landschaft.

Informationen des Bundes
Biotechnologie (BAFU)
Biologische Sicherheit (BAG)