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Menschen, Tiere und die Umwelt können durch den unsachgemässen Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder anderweitig gefährlichen Organismen (z.B. invasiven Neobioten) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen oder offenen Systemen in den Verordnungen zur Biosicherheit geregelt:
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