• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
  • Aktuell
  • Eltern
  • Werkstatt
  • Downloads

Woher sie kommt, wohin sie führt und wer alles daran beteiligt ist...

 

Die Bildungsharmonisierung schweizweit und kantonal
Das Projekt "Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft" steht im  Kontext einer gesamtschweizerischen Harmonisierung im Bildungswesen. Bereits im Jahr 2006 hat die Schweiz über die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung abgestimmt. 91 Prozent der Stimmenden im Kanton Basel-Landschaft hiessen diese neuen Verfassungsbestimmungen gut. Die Kantone haben seither die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln. Aus dem Nebeneinander von kantonalen Bildungssystemen soll ein überblickbares Ganzes werden. Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Übergänge und Anerkennung der Abschlüsse werden gesamtschweizerisch abgestimmt. Bei der Volksschule regeln die Kantone diese Eckwerte selbständig. Bei den Gymnasien und Hochschulen und der Berufsbildung erfolgt eine Koordination mit dem Bund.

 

Neue Bildungsstruktur 

Abstimmung hat eine Schulreform angestossen

Im September 2010 hiess das Baselbieter Stimmvolk folgende Bildungsvorlagen gut:

 

Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Konkordat Sonderpädagogik), die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) und die verstärkte Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.

 

Der Schulreformprozess, welcher seither im Gang ist, wird die Baselbieter Volksschule in den kommenden zehn Jahren verändern:  in ihrer Struktur (z.B. Alter des Schuleintritts, Dauer Primarschule und Sekundarschule), den vermittelten Inhalten (Lehrplan 21), in den  Bildungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler (z.B. Fremdsprachen) und ihren Chancen auf dem weiteren Bildungs- und beruflichen Weg. Auf allen Stufen wird die Harmonisierung als Gelegenheit verstanden, die Qualität der Schule weiter zu entwickeln.

 
Zusammenarbeit mit anderen Kantonen
Die Umsetzung dieses umfassenden Projektes stellt hohe Anforderungen an die Kantone und deren Bildungsfachleute. Da ist es sinnvoll, Kräfte zu bündeln, gegenseitige Erfahrungen zu nutzen und Entwicklungskosten zu sparen. So sind mehrere Formen der überregionalen Zusammenarbeit entstanden:

-

Ein sechskantonaler Projektausschuss ("Passepartout") widmet sich der Einführung des frühen Sprachenlernens. Das gemeinsame Wirken führt dazu, dass der Fremdsprachenunterricht grundlegend erneuert wird und neue Lehr- und Lernmaterialien zum Einsatz kommen.

-

Eine weitere Kooperation, jene der vier Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn, hat die Entwicklung des Bildungsraums Nordwestschweiz im Blick. Die Standortnachteile, die aufgrund der vier unterschiedlichen Bildungssysteme bestehen, sollen beseitigt werden. Die gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, die einheitliche Umsetzung des Lehrplans 21, neue Formen der Leistungsmessung und die freie Wahl der Gymnasien sind nur einige Beispiele gemeinsamer Aufgaben. In Zukunft wird es Familien und Jugendlichen leichter fallen, sich in der Region zu bewegen. Für die Wirtschaft wird es einfacher sein, junge Menschen in die Berufswelt aufzunehmen, da den Lehrbetrieben neue, einheitliche und aussagekräftige Abschlusszertifikate vorgelegt werden.

-

Noch näher als die Nordwestschweizer Kantone sind die beiden Basel in der Bildungspolitik zusammengerückt. Zeitlich ist Basel-Stadt dem Landkanton einen Takt voraus, da es die Bildungsharmonisierung ohne eine Volksabstimmung an die Hand nehmen konnte.  Dennoch entwickeln die beiden Halbkantone ihre Stundentafeln gemeinsam und sind in einem engen Austausch.

 

Baselland: Die Projektteams sind unterwegs

Im Kanton Basellandschaft ist ein Projektteam unter der Leitung von Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion,  an der Arbeit, die verschiedenen Aspekte der Bildungsharmonisierung umzusetzen. Das Projekt wird in Teilkomponenten, "Mandaten", bearbeitet und vorangebracht (vgl. Organigramm ):

  
Das Teilprojekt "Volksschule" ist unterteilt in Primarschule und Sekundarstufe I, darunter die Querschnitthemen Integrative Schulung, Fremdsprachen, Lehrplan 21, Leistungsmessung/Abschlusszertifikat, Klassenbildung, Lehrpersonen-Bedarf/Lehrpersonen-Qualifizierung und Raum-Ressourcen; das Teilprojekt "Berufsbildung" beinhaltet die Mandate Berufsmaturität, Berufsintegration und die "Transparenz Abschlussniveau für Lehrbetriebe"; das Teilprojekt "Gymnasium" die Mandate" 4-jähriges Gymnasium" und eine "gelenkte Freizügigkeit". Alle Beteiligten entwickeln ihre facettenreichen Themen im regelmässigen Austausch. Woran in den verschiedenen Bereichen aktuell gearbeitet wird, ist unter "Werkstatt" zusammengefasst.
 

Projektleiter Bildungsharmonisierung Basel-Landschaft: Alberto Schneebeli

 

Teilprojektleiter Volksschulen: Stephan Zürcher

 
Teilprojektleiter Gymnasien: Dr. Werner Baumann

 
Teilprojektleiter Berufsbildung: Heinz Mohler

 

 

Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)
Das HarmoS- Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Es sieht auch verbindlich zu erreichende Bildungsstandards und eine Qualitätssicherung auf nationaler Ebene vor. Und schliesslich schafft es die Rechtsgrundlage für eine Harmonisierung der Lehrpläne und der Stundentafel auf sprachregionaler Ebene.
 
In Umsetzung der revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung haben die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren am 14. Juni 2007 einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Im August 2009 ist es in Kraft getreten. Es verpflichtet die beitretenden Kantone zur Harmonisierung der zentralen Eckwerte der obligatorischen Schule. Es:
  

-

definiert einheitlich die wichtigsten strukturellen Eckwerte (Schuleintritt mit vollendetem 4. Altersjahr, Dauer der Primarstufe: 8 Jahre, Dauer der Sekundarstufe I: in der Regel 3 Jahre);

-

benennt die Ziele der obligatorischen Schule und sieht dazu das Instrument verbindlich festgelegter Bildungsstandards vor;

-

sieht ein nationales Bildungsmonitoring und Instrumente der Qualitätssicherung vor;

-

schafft die Rechtsgrundlage für eine Harmonisierung des Lehrplans auf sprachregionaler Ebene;

-

legt fest, dass die erste Fremdsprache spätestens ab dem neuen 5. Schuljahr (3. Primarschuljahr), die zweite Fremdsprache spätestens ab dem neuen 7. Schuljahr (5. Primarschuljahr) unterrichtet wird.

 

EDK zu Harmos

 

 

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Konkordat Sonderpädagogik)
Die Sonderschulung wurde bis zum 31. Dezember 2007 durch Regelungen der eidgenössischen Invalidenversicherung IV kantonsübergreifend beeinflusst und finanziert. Das Konkordat Sonderpädagogik sichert eine angemessene schweizerische Harmonisierung einer ehemals national mitgesteuerten Aufgabe. 

  
Die Sonderpädagogik wird zum integrativen Bestandteil des öffentlichen Bildungsauftrags und damit der öffentlichen Schule. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, damit auch Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen der speziellen Förderung und der Sonderschulung der Besuch der Regelschule ermöglicht wird.
 

Kurzbeschreibung des Konkordats Sonderpädagogik

-

Das sonderpädagogische Grundangebot wird definiert, womit die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert wird.

-

Im Interesse der Rechtsgleichheit wird der Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen definiert und das Abklärungsverfahren zur Ermittlung des individuellen besonderen Bildungsbedarfs standardisiert.

-

Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerin oder des Schülers sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.

-

Die Erziehungsberechtigten werden in den Prozess zur Anordnung der Massnahmen einbezogen.

-

Es gilt der Grundsatz der Unentgeltlichkeit, wobei für Verpflegung und Betreuung von den Erziehungsberechtigten eine Kostenbeteiligung verlangt werden kann.

-

Als weitere Harmonisierungs- und Koordinationsinstrumente werden Qualitätsstandards für Leistungsanbietende und eine gemeinsame Terminologie festgelegt.

 

In der Nordwestschweiz besteht eine ausgeprägte Zusammenarbeit im Bereich der Sonderschulung, die sich auch im Verlauf der Umsetzung des Konkordats fortsetzt.

 
> EDK zur Sonderpädagogik

  

 

Bildungsraum Nordwestschweiz
Aufgrund der engen geographischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verflechtungen des Kantons Basel-Landschaft mit seinen Nachbarkantonen drängt sich eine weitgehende Harmonisierung der Bildungssysteme in den Kantonen der Nordwestschweiz auf. Auch lassen sich die Entwicklungen im Schulbereich gemeinsam effektiver, effizienter und wirtschaftlicher bewältigen als im Alleingang.
 
Die anstehenden Reformen erfordern eine Vielzahl von konzeptionellen Entwicklungen und deren Überprüfung auf ihre praktische Tauglichkeit im Schulalltag. Wird diese Entwicklungsarbeit gemeinsam organisiert, so können die in den vier Kantonen vorhandenen Kompetenzen gebündelt und mehr Erfahrungen genutzt werden. Damit sinken auch die Kosten in jedem Kanton.
 
Mit der "Regierungsvereinbarung über den Bildungsraum Nordwestschweiz" vom Dezember 2009 haben die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aarau und Solothurn vereinbart, dass sie ihre Bildungssysteme gemeinsam weiter entwickeln wollen. Sie wollen die nationale Harmonisierung  gemeinsam umsetzen und dabei alle Bildungsstufen einbeziehen: Primar, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufsbildung). Diesen Prozess wollen sie für eine  gemeinsame Qualitätsentwicklung nutzen. Die engere regionale Koordination und Kooperation wird insbesondere vertieft durch Einführung des vier Jahre dauernden Gymnasiums, die Zusammenarbeit bei der Leistungsmessung und Abschlusszertifikaten und die Koordination bei der Berufsbildung.
 
Der Bildungsauftrag wird nach wie vor durch die kantonalen Behörden in Form von Stundentafeln und Lehrplänen erteilt, aber in verpflichtender und gewollter Abstimmung.
 
Mit vereinten Kräften wollen die vier Bildungsdirektionen des Bildungsraums Nordwestschweiz erreichen, dass die allermeisten Jugendlichen am Ende der obligatorischen Schulzeit entweder über grundlegende, erweiterte oder hohe Kompetenzen verfügen und anschliessend mindestens 95% einen Abschluss der Sekundarstufe II erwerben können.

 
> Bildungsraum Nordwestschweiz

 


Projekt "Passepartout"
Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS, beschlossen, die Vorgaben der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zum Sprachenunterricht gemeinsam umzusetzen. Es sind die Kantone an der deutsch-französischen Sprachgrenze, welche die Nachbarsprache Französisch als Einstiegsfremdsprache in der 3. Klasse gewählt haben. Der Englischunterricht folgt in der 5. Klasse.
 
Das Projekt will aber nicht nur die Zeit fürs Sprachenlernen verlängern, sondern den Fremdsprachenunterricht grundlegend erneuern. Dafür braucht es neue Lehr- und Lernmaterialien, neue Lehrpläne und eine angepasste Stundentafel. Dies alles erarbeiten die sechs Kantone gemeinsam.
 
Gleichzeitig hält ein neues Verständnis des Sprachenlernens Einzug ins Klassenzimmer: Die verschiedenen Sprachen werden miteinander verknüpft. Die Kinder lernen Deutsch, Französisch und Englisch nicht mehr isoliert, sondern können in jeder Sprache vom Gelernten profitieren. Diese neue Didaktik wiederum hat Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, die in Zukunft Fremdsprachen unterrichten werden. Deshalb arbeiten die Projektkantone eng mit den betreffenden Pädagogischen Hochschulen zusammen.

 
> Passepartout Fremdsprachen an der Volksschule

 

 

Mehr zum Thema Bildungsharmonisierung:

HarmoS Kurzinformationen EDK (17. Juni 2010)

Harmonisierung BL Fakten Ziele BSKD (1. Juli 2010)

Projektorganisation Bildungsharmonisierung (11. Mai 2011)

Einführung Bildungsharmonisierung Zeitschema (1. April 2011)

Meilensteine Bildungsharmonisierung (20. Mai 2011)

Neue Bildungsstruktur (11. Mai 2011)

 

Landratsvorlage Beitritt Harmos-Konkordat (1. Dezember 2009)

Landratsvorlage Gesamtsprachenkonzept (3. November 2009)

 

Passepartout Fremdsprachen an der Volksschule (11. Mai 2011)

Fragen und Antworten zu Harmos (11. Mai 2011)

EDK zu Harmos (11. Mai 2011)

EDK zur Sonderpädagogik (11. Mai 2011)