Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über 4 Bezirksgefängnisse: Arlesheim, Liestal Sissach und Laufen, Im Bezirksgefängnis Sissach werden zurzeit Kurzstrafen für den Kanton Basel-Stadt vollzogen, das Bezirksgefängnis Laufen ist geschlossen. Die drei in Betrieb stehenden Bezirksgefängnisse verfügen insgesamt über 90 Plätze. Sie können folgenden Kategorien von Freiheitsentzug anbieten: - Polizei- und Untersuchungshaft (Männer) | - Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen (Männer) | - Kurzzeitige Ausschaffungshaft (Männer) | - Frauen werden im Waaghof in Basel untergebracht | | Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Feiertage geschlossen Besuche: Besuche sind möglich, wenn sie von der Verfahrensleitung bewilligt sind und den Betrieb nicht beeinträchtigen. Die Verfahrens- und Gefängnisleitung können auch besondere Bedingungen anordnen wie die Überwachung des Besuchs. Die Besuchenden müssen sich mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen. Ihre Kleider und Taschen etc. können auf verbotene Gegenstände durchsucht werden. Es dürfen keine persönlichen Effekten in den Besucherraum mitgenommen werden. Persönliche Besuche erfolgen immer hinter Trennscheibe; Ausnahmen können nur bei ausserordentlichen Umständen und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehren (ggf. einschliesslich körperlicher Durchsuchung von Gefangenen und Besuchern) in Betracht gezogen werden. In der Regel werden pro Besuch nur je 2 Personen zugelassen. Der Gefangene hat Anrecht auf einen Besuch pro Woche von der gleichen Person. Frühere Mitgefangene sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelbesuchszimmer. Wer versucht, unerlaubte Ware wie Drogen, Handy, Geld, alkoholische Getränke, gefährliche Gegenstände, in das Gefängnis zu schleusen, wird zukünftig vom Besuch ausgeschlossen. Strafrechtliche Anzeigen bleiben vorbehalten. Besuchzeiten In der Regel Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) für 1-2 Stunden, je nach betrieblichen Möglichkeiten. Eine Anmeldung ist erforderlich; in Absprache mit der Gefangenenbetreuung können bei besonderen Gründen Besuche zu anderen Zeiten beantragt werden. Persönliche Geschenke Kleider | Raucherwaren (originalverschlossene Packungen) | Geld | Esspakete sind nur an Weihnachten und Ostern oder an Geburtstagen erlaubt und werden max. 5 Tage vor und 5 Tage nach diesen Tagen angenommen. | Nicht erlaubt sind Selbstgebackenes, jegliche Art von Nüssen, alkoholische Getränke und Glasgebinde. | Persönliche Geschenke für Insassen sind zur Kontrolle der Gefangenenbetreuung abzugeben. Diese leitet sie weiter an die Insassen. | | Wichtige Links - Schweizerisches Strafgesetzbuch - Strafvollzugsgesetz - Verordnung Bezirksgefängnisse und Haftlokale BL - Verordnung Straf- und Massnahmevollzug BL - Schweizerisches Ausbildungszentrum für Strafvollzugspersonal Back to Top
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