Was ändert sich?
Die Bildungsharmonisierung wird die Kompetenzen der Jugendlichen beim Verlassen der Schule verändern. Mit den neuen Checks in der 6., 8. und 9. Klasse und dem neuen Abschlusszertifikat erhalten die "Abnehmer" wie Lehrbetriebe und weitführende Schulen ein differenzierteres und umfassendes Bild über die schulischen Leistungen der Jugendlichen. Die Zulassungen zu den weiterführenden Schulen müssen auf Grund der Systemänderung adaptiert werden.
Chance
Für die Lehrbetriebe wird die Transparenz der Leistungsniveaus verbessert. Damit wird auch die Lehrstellensuche für Jugendliche vereinfacht.
Die Bildungsharmonisierung im Kanton Basel-Landschaft kommt zu einer Zeit, in der bereits eine grosse gesamtschweizerische Berufsreform im Gang ist. 250 Berufe werden seit 2004 im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes reformiert. Die Reform ist die Antwort auf einen grundlegenden Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt. Sie wird die Durchlässigkeiten im (Berufs-)Bildungssystem fördern, wird neben der traditionellen Lehre Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil bieten und sie wird für schulisch weniger versierte Jungendliche neue, praktisch ausgerichtete Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil anbieten.
Bildungsharmonisierung wird 2018 wirksam
Die Sekundarstufe I bildet den Abschluss der obligatorischen Schule und ist die Nahtstelle zur beruflichen Grundausbildung. Hier werden die Neuerungen der Bildungsharmonisierung ab dem Jahr 2018 wirksam. Dann nämlich, wenn die ersten Jugendlichen die Schule abschliessen, die alle Veränderungen erlebt haben: Fremdsprachen in der Primarschule, eine 6. Primarklasse und drei Sekundarschuljahre, Unterricht nach neuen Stundentafeln.
Transparente Grundlage für die Berufslehre
Jene, die den Weg der Berufslehre gehen, werden aussagekräftigere Dokumente ausweisen können: Die Checks und das Abschlusszertifikat, das sie ihren künftigen Lehrmeistern vorlegen, sind in allen vier Nordwestschweizer Kantonen einheitlich. Für die Ausbildenden in den Unternehmen sind sie einfach lesbar, informativ und transparent – unabhängig davon, in welchem Kanton der Bewerber oder die Bewerberin wohnt. Die Verantwortlichen des Mandats Berufsbildung werden es sich zur Aufgabe machen, den Berufsverbänden und den Betrieben direkt den Nutzen der neuen Dokumente nahe zu bringen.
Veränderung der Zulassungsbedingungen für die Berufsmaturität
Für die allgemein bildenden Elemente der Berufsbildung, wie die Berufsmaturität, inklusive Wirtschaftsmittelschule, werden die Zulassungen unter die Lupe genommen. Die Frage lautet: Wie werden die veränderten Kompetenzen der künftigen Schulabgänger/innen die bisherigen Zulassungsbedingungen verändern? Diese Analyse wird gemeinsam mit der Fachmittelschule vorgenommen, weil deren Angebot auf ähnlich weiterführende Angebote zielt.
Brückenangebote werden auch tangiert
Die bisherigen Brückenangebote basierten auf dem bestehenden Bildungssystem. Das Ziel war, Jungendlichen, die den direkten Einstieg in die Sekundarstufe II nicht schafften, eine Brücke zu bauen. Mit dem veränderten Bildungssystem werden auch diese analysiert und bei Bedarf neu ausgerichtet.
Mit diesen und ähnlichen Fragen und Themen befassen sich derzeit die Mandatsverantwortlichen, die sich auf das Jahr 2018 vorbereiten.
Mandatsleiter «Berufsbildung»:
Heinz Mohler, 061 927 58 56, heinz.mohler@bl.ch
Fragen und Antworten zur Berufsbildungsreform (1. Oktober 2003)