• 2006 - Das Schweizer Stimmvolk heisst den revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung gut. Die Kantone haben nun die Verpflichtung, wichtige Rahmenvorgaben des Bildungswesens national einheitlich zu regeln.
  • 2006 - Die Kantone BL, BS, BE, FR, SO und VS beschliessen, das Frühe Sprachenlernen gemeinsam umzusetzen. Das Projekt "Passepartout" entsteht.
  • 2007- Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das HarmoS-Konkordat zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet.
  • 2007 - Die 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren verabschieden einstimmig das Konkordat Sonderpädagogik.
  • August 2009 - Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft.
  • Dezember 2009 - Regierungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn für die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
  • Juni 2010 - Landrat beschliesst Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz
  • September 2010 - Baselbieter Bevölkerung stimmt Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Konkordat Sonderpädagogik und zum Bildungsraum Nordwestschweiz zu
  • Oktober 2010 - Die Erarbeitung des Lehrplans 21 startet
  • Januar 2011 - Das Projektdesign Bildungsharmonisierung BL ist erstellt
  • Februar 2011 - Workshops zur Information und zur Beteiligung der Anspruchsgruppen finden statt
  • März 2011 - Bildungsrat beschliesst Einführung des Frühen Sprachenlernens auf das Schuljahr 12/13
  • Herbst 2011 - Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrer für Französischunterricht ab 3. Klasse
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Französischunterricht in den 3. Klassen
  • August 2012 - Zum ersten Mal: Der Kindergartenbesuch dauert 2 Jahre
  • August 2013 - Umsetzung der Integrativen Schule
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Englischunterricht in den 5. Klassen
  • August 2014 - Zum ersten Mal: Das Gymnasium dauert 4 Jahre
  • August 2014 - Der neue Lehrplan 21 ist fertig gestellt und liegt vor. Er wird auf das Schuljahr 15/16 eingeführt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Die 6. Klasse findet in der Primarschule statt
  • August 2015 - Zum ersten Mal: Der neue Lehrplan 21 wird eingeführt
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Was ändert sich?
Die Bildungsharmonisierung wird die Kompetenzen der Jugendlichen beim Verlassen der Schule verändern. Mit den neuen Checks in der 6., 8. und 9. Klasse und dem neuen Abschlusszertifikat erhalten die "Abnehmer" wie Lehrbetriebe und weitführende Schulen ein differenzierteres und umfassendes Bild über die schulischen Leistungen der Jugendlichen. Die Zulassungen zu den weiterführenden Schulen müssen auf Grund der Systemänderung adaptiert werden.

 

Chance
Für die Lehrbetriebe wird  die Transparenz der Leistungsniveaus verbessert. Damit wird auch die Lehrstellensuche für Jugendliche vereinfacht.

 

Die Bildungsharmonisierung im Kanton Basel-Landschaft kommt zu einer Zeit, in der bereits eine grosse gesamtschweizerische Berufsreform im Gang ist. 250 Berufe werden seit 2004 im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes reformiert. Die Reform ist die Antwort auf einen grundlegenden Wandel in der Berufs- und Arbeitswelt. Sie wird die Durchlässigkeiten im (Berufs-)Bildungssystem fördern, wird neben der traditionellen Lehre Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil bieten und sie wird für schulisch weniger versierte Jungendliche neue, praktisch ausgerichtete Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil anbieten.

 
Bildungsharmonisierung wird 2018 wirksam

 
Die Sekundarstufe I bildet den Abschluss der obligatorischen Schule und ist die Nahtstelle zur beruflichen Grundausbildung. Hier werden die Neuerungen der Bildungsharmonisierung ab dem Jahr 2018 wirksam. Dann nämlich, wenn die ersten Jugendlichen die Schule abschliessen, die alle Veränderungen erlebt haben: Fremdsprachen in der Primarschule, eine 6. Primarklasse und drei Sekundarschuljahre, Unterricht nach neuen Stundentafeln.

 
Transparente Grundlage für die Berufslehre

 
Jene, die den Weg der Berufslehre gehen, werden aussagekräftigere Dokumente ausweisen können: Die Checks und das Abschlusszertifikat, das sie ihren künftigen Lehrmeistern vorlegen, sind in allen vier Nordwestschweizer Kantonen einheitlich. Für die Ausbildenden in den Unternehmen sind sie einfach lesbar, informativ und transparent – unabhängig davon, in welchem Kanton der Bewerber oder die Bewerberin wohnt. Die Verantwortlichen des Mandats Berufsbildung werden es sich zur Aufgabe machen, den Berufsverbänden und den Betrieben direkt den Nutzen der neuen Dokumente nahe zu bringen.

 
Veränderung der Zulassungsbedingungen für die Berufsmaturität

 
Für die allgemein bildenden Elemente der Berufsbildung, wie die Berufsmaturität, inklusive Wirtschaftsmittelschule, werden die Zulassungen unter die Lupe genommen. Die Frage lautet: Wie werden die veränderten Kompetenzen der künftigen Schulabgänger/innen die bisherigen Zulassungsbedingungen verändern? Diese  Analyse wird gemeinsam mit der Fachmittelschule vorgenommen, weil deren Angebot auf ähnlich weiterführende Angebote zielt.

 
Brückenangebote werden auch tangiert

 
Die bisherigen Brückenangebote basierten auf dem bestehenden Bildungssystem. Das Ziel war, Jungendlichen, die den direkten Einstieg in die Sekundarstufe II nicht schafften, eine Brücke zu bauen. Mit dem veränderten Bildungssystem werden auch diese analysiert und bei Bedarf neu ausgerichtet.

 
Mit diesen und ähnlichen Fragen und Themen befassen sich derzeit die Mandatsverantwortlichen, die sich auf das Jahr 2018 vorbereiten.

 
Mandatsleiter «Berufsbildung»: 

Heinz Mohler, 061 927 58 56, heinz.mohlerbl.ch

  

Fragen und Antworten zur Berufsbildungsreform (1. Oktober 2003)