Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen Amtsstellen sowie die Planer und Gemeinden verfügen zum grössten Teil nur über ungenügende sachdienliche Informationen zu den potentiell zu schützenden Kulturdenkmälern. Mit dem BIB reagiert die Kantonale Denkmalpflege auf die rasante Veränderung der letzten Jahrzehnte, als zahlreiche Kulturdenkmäler Neubauten weichen mussten. Auf kommunaler Ebene verfügen noch nicht alle Gemeinden über eine Kernzonenplanung, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die qualitative Pflege der Dorfkerne darstellt. Die Dringlichkeit der Situation erfordert eine zügige, kantonsweite Bestandesaufnahme, die einen vergleichenden Überblick über den aktuellen Bestand an Kulturdenkmälern im Kanton Basel-Landschaft ermöglicht.
Das BIB berücksichtigt sämtliche Bauten im ganzen Siedlungsgebiet, die vor 1970 entstanden sind. Es dokumentiert und bewertet Einzelbauten. Die Bewertung erfolgt nach einem feststehenden kultur- und architekturhistorischen Kriterienkatalog (Kriterien siehe Seite 5). Mit der Inventarisation ist der Kunsthistoriker Claudio Affolter beauftragt worden.
Das BIB ist ein Hinweisinventar, das als Grundlage für die eigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dient. Sämtliche im BIB dokumentierte Objekte werden der obersten lokalen Schutzkategorie zugeordnet. Ein "kantonal zu schützender" Bau erfüllt zusätzlich die kantonalen Anforderungen und kann gemäss dem Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit dem Einverständnis des Eigentümers.
Ein "kommunal/kantonal zu schützender" Bau ist für die Standortgemeinde von kulturhistorischer Bedeutung. Der qualitativ gute Bau soll erhalten und gepflegt werden. Die Einstufung entspricht der obersten kommunalen Bewertungskategorie in den rechtskräftigen Zonenplänen. Nutzungsänderungen und bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne der Substanzerhaltung zu erfolgen.
Das BIB ermöglicht eine fachlich begründete Zuordnung der Gebäude in die verschiedenen kantonalen und kommunalen Schutzkategorien. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG § 29, 8.1.1998) sieht vor, dass im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung u.a. Schutzzonen und schützenswerte Einzelobjekte ausgeschieden werden können. Schützenswerte Einzelobjekte werden in den Zonenvorschriften bezeichnet und umschrieben.
Das BIB ergänzt bestehende lokale Gebäudeinventare und Nutzungspläne sowie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Es berücksichtigt lediglich Bauten der obersten kommunalen Schutzkategorie und ist somit unvollständig. Die Beurteilung der übrigen Objekte, Ensembles, Plätze und Grünanlagen erfolgt durch die einzelnen Planungsbüros.
Bauinventar Baselland, ein Werkstattbericht (aus dem Jahresheft 2002)