Bauinspektorat

 


 

Aktuell

Werte Kundschaft

Aufgrund eines internen Anlasses bleibt das Bauinspektorat am
Mittwoch, 8. September 2010 den ganzen Tag geschlossen.

Weder persönliche, noch telefonische Anfragen, können  an diesem Tag beantwortet werden.

Wir danken für Ihr Verständnis

Neue Abteilung "Bauen ausserhalb Bauzone"
Im Zuge der stetigen Verbesserung des Kundenservices hat das Bauinspektorat eine organisatorische Neuordnung im Bereich des "Bauens ausserhalb Bauzone" vorgenommen. Die Leitung der in diesem Zuge neu geschaffenen Abteilung erfolgt durch den Dienstellenleiter des Bauinspektorats Herrn Andreas Weis, und die Sachbearbeitung durch Herrn Markus von Fellenberg als zuständiger Technischer Experte. Herr Weis und Herr von Fellenberg sind auch Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Vorabklärungen in Verbindung mit dem "Bauen ausserhalb Bauzone" und im Hinblick auf eine allenfalls notwendige Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Die neue Organisation wird per 1. September 2010 eingeführt. > mehr

Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG)
betreffend Mobilfunkantennenanlagen per 1. Oktober 2010

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 318 vom 16. März 2010 hat der Regierungsrat die vom Landrat beschlossenen Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betreffend Mobilfunk per 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt (Landratsvorlage 2009/160). Das RBG wird um 3 Paragraphen erweitert, welche die Planung und Erstellung von neuen Mobilfunkantennenanlagen regeln sollen. > mehr

Meldestelle für Luftfahrthindernisse
Das Bauinspektorat ist die kantonale Meldestelle für Luftfahrthindernisse. Je nach ihrer Lage und Höhe muss die Erstellung oder Änderung von Bauten, Anlagen (z.B. Antennen, Hochkamine, Krananlagen, Seilbahnen, Masten, Freileitungen) und Bepflanzungen mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. > mehr

Hindernisfreie Bauten
Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, erfolgt auf der Grundlage der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten".
Wir bitten Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der genannten Norm zu berücksichtigen. > Link

Adresse
Bauinspektorat Liestal
Rheinstrasse 29
Postfach
CH-4410 Liestal

 

Tel. 061 552 67 77
Fax 061 552 69 83
bauinspektoratbl.ch

 

Sprechstunden Techn. Experten
08.00 bis 11.30 Uhr telefonisch
10.00 bis 11.30 Uhr persönlich

 

Öffnungszeiten Sekretariat
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

 

Adresse
Bauinspektorat Laufen
Bezirk Laufen
Bahnhofstrasse 6
Postfach
4242 Laufen

 

Tel. 061 765 92 11
Fax 061 765 92 19

 

Sprechstunden
08.00 bis 12.00 Uhr
telefonisch/persönlich
Nachmittag nach Vereinbarung

 

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Hindernisfreies Bauen

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