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Wichtige Mitteilungen:
Publikation der Baugesuche an Ostern Letzte Publikation vor Ostern 18.03.2010 Annahmeschluss 11.03.2010 Annahmeschluss vor Ostern Mittwoch! 31.03.2010 für die Publikation vom 08.04.2010 Hinweis zum Formular "Angaben zu den Zonenvorschriften"
Aktuell Förderbeiträge nach Energiegesetz: Der Kanton kann Vorhaben zum Energiesparen und Vorhaben mit erneuerbarer Energie mit Beiträgen fördern. Das aktuelle Fördermodell finden Sie hier.
Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV): Am 1. Juli 2009 tritt die revidierte Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV). in Kraft. Sie findet auf alle Baugesuche Anwendung welche nach dem Datum des Inkrafttretens eingereicht werden. > mehr
Hindernisfreie Bauten Die Norm SN 521500 "behindertengerechtes Bauen" wird durch die neue Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" ersetzt. Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, wird demzufolge inskünftig auf der Grundlage der neuen SIA-Norm erfolgen. Im Zusammenhang mit neuen Baugesuchseingaben bitten wir Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der Norm SIA 500 zu berücksichtigen. > Link
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Adresse Bauinspektorat Liestal Rheinstrasse 29 Postfach CH-4410 Liestal
Tel. 061 552 67 77 Fax 061 552 69 83 bauinspektorat@bl.ch
Sprechstunden Techn. Experten 08.00 bis 11.30 Uhr telefonisch 10.00 bis 11.30 Uhr persönlich
Öffnungszeiten Sekretariat 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr
Adresse Bauinspektorat Laufen Bezirk Laufen Bahnhofstrasse 6 Postfach 4242 Laufen
Tel. 061 765 92 11 Fax 061 765 92 19
Sprechstunden 08.00 bis 12.00 Uhr telefonisch/persönlich Nachmittag nach Vereinbarung
Kontaktstellen
Beratungsstellen Hindernisfreies Bauen
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