Bauinspektorat

 


 

Wichtige Mitteilungen:

Publikation der Baugesuche an Ostern

Letzte Publikation vor Ostern 18.03.2010
Annahmeschluss 11.03.2010

Annahmeschluss vor Ostern Mittwoch! 31.03.2010
für die Publikation vom 08.04.2010


Hinweis zum Formular "Angaben zu den Zonenvorschriften"

 


  

Aktuell

 

Förderbeiträge nach Energiegesetz:
Der Kanton kann Vorhaben zum Energiesparen und Vorhaben mit erneuerbarer Energie mit Beiträgen fördern. Das aktuelle Fördermodell finden Sie hier.

Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV):
Am 1. Juli 2009 tritt die revidierte Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV). in Kraft. Sie findet auf alle Baugesuche Anwendung welche nach dem Datum des Inkrafttretens eingereicht werden. > mehr

Hindernisfreie Bauten
Die Norm SN 521500 "behindertengerechtes Bauen" wird durch die neue Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" ersetzt.
Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, wird demzufolge inskünftig auf der Grundlage der neuen SIA-Norm erfolgen.
Im Zusammenhang mit neuen Baugesuchseingaben bitten wir Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der Norm SIA 500 zu berücksichtigen. > Link

Adresse
Bauinspektorat Liestal
Rheinstrasse 29
Postfach
CH-4410 Liestal

 

Tel. 061 552 67 77
Fax 061 552 69 83
bauinspektoratbl.ch

 

Sprechstunden Techn. Experten
08.00 bis 11.30 Uhr telefonisch
10.00 bis 11.30 Uhr persönlich

 

Öffnungszeiten Sekretariat
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

 

Adresse
Bauinspektorat Laufen
Bezirk Laufen
Bahnhofstrasse 6
Postfach
4242 Laufen

 

Tel. 061 765 92 11
Fax 061 765 92 19

 

Sprechstunden
08.00 bis 12.00 Uhr
telefonisch/persönlich
Nachmittag nach Vereinbarung

 

Kontaktstellen

 

Beratungsstellen
Hindernisfreies Bauen

Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.