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Aktuell
Werte Kundschaft Aufgrund eines internen Anlasses bleibt das Bauinspektorat am Mittwoch, 8. September 2010 den ganzen Tag geschlossen. Weder persönliche, noch telefonische Anfragen, können an diesem Tag beantwortet werden. Wir danken für Ihr Verständnis
Neue Abteilung "Bauen ausserhalb Bauzone" Im Zuge der stetigen Verbesserung des Kundenservices hat das Bauinspektorat eine organisatorische Neuordnung im Bereich des "Bauens ausserhalb Bauzone" vorgenommen. Die Leitung der in diesem Zuge neu geschaffenen Abteilung erfolgt durch den Dienstellenleiter des Bauinspektorats Herrn Andreas Weis, und die Sachbearbeitung durch Herrn Markus von Fellenberg als zuständiger Technischer Experte. Herr Weis und Herr von Fellenberg sind auch Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Vorabklärungen in Verbindung mit dem "Bauen ausserhalb Bauzone" und im Hinblick auf eine allenfalls notwendige Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Die neue Organisation wird per 1. September 2010 eingeführt. > mehr
Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betreffend Mobilfunkantennenanlagen per 1. Oktober 2010 Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 318 vom 16. März 2010 hat der Regierungsrat die vom Landrat beschlossenen Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betreffend Mobilfunk per 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt (Landratsvorlage 2009/160). Das RBG wird um 3 Paragraphen erweitert, welche die Planung und Erstellung von neuen Mobilfunkantennenanlagen regeln sollen. > mehr
Meldestelle für Luftfahrthindernisse Das Bauinspektorat ist die kantonale Meldestelle für Luftfahrthindernisse. Je nach ihrer Lage und Höhe muss die Erstellung oder Änderung von Bauten, Anlagen (z.B. Antennen, Hochkamine, Krananlagen, Seilbahnen, Masten, Freileitungen) und Bepflanzungen mit dem entsprechenden Formular gemeldet werden. > mehr
Hindernisfreie Bauten Die Beurteilung der behindertengerechten Bauweise nach § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) durch das Bauinspektorat, erfolgt auf der Grundlage der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten". Wir bitten Sie deshalb bei Bauprojekten für Bauten und Anlagen, wo die hindernisfreie Bauweise realisiert werden muss, die Vorgaben der genannten Norm zu berücksichtigen. > Link
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Adresse Bauinspektorat Liestal Rheinstrasse 29 Postfach CH-4410 Liestal
Tel. 061 552 67 77 Fax 061 552 69 83 bauinspektorat@bl.ch
Sprechstunden Techn. Experten 08.00 bis 11.30 Uhr telefonisch 10.00 bis 11.30 Uhr persönlich
Öffnungszeiten Sekretariat 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr
Adresse Bauinspektorat Laufen Bezirk Laufen Bahnhofstrasse 6 Postfach 4242 Laufen
Tel. 061 765 92 11 Fax 061 765 92 19
Sprechstunden 08.00 bis 12.00 Uhr telefonisch/persönlich Nachmittag nach Vereinbarung
Kontaktstellen
Beratungsstellen Hindernisfreies Bauen
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