![]() Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen Standorten, welche mit dem Rückbau von Gebäuden, grösseren Investitionen und/oder Aushubarbeiten verbunden sind, werden nur bewilligt, wenn vorgängig eine Voruntersuchung gemäss Altlastenverordnung durchgeführt worden ist.
Mit der Untersuchung wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben nicht auf einem gemäss Altlastenverordnung sanierungsbedürftigen Standort realisiert wird (Art. 3 AltlV) und dass das anfallende Abbruch- und Aushubmaterial gesetzeskonform entsorgt wird. Erfahrungsgemäss sind bei den meisten belasteten Standorten (wie bei den belasteten Standorten ohne Untersuchungsbedarf) keine Sanierungsmassnahmen notwendig (keine Altlast). Es muss nur gewährleistet werden, dass das projektbedingt anfallende verunreinigte Aushubmaterial fachgerecht triagiert und gesetzeskonform entsorgt wird. Dafür dienen die Ergebnisse der Voruntersuchung oder anderweitiger Standortabklärungen.
Die Untersuchungen sollten rechtzeitig vor Beginn der Baumassnahmen nach Absprache mit dem AUE, Fachstelle Altlasten durchgeführt werden, da sonst längere Verzögerungen während der Bauarbeiten infolge altlastenbedingter Abklärungen oft unvermeidlich sind. Unter Umständen können auch bei Berücksichtigung der Belastungssituation durch eine entsprechende Planung der Bauten Entsorgungskosten oder bautechnische Probleme minimiert werden.
Zeitbedarf und Kosten von Untersuchungen
* Erfahrungswerte (ohne Gewähr), inkl. Zeitbedarf für Stellungnahme durch AUE (ca. ein Monat) ** sehr unterschiedlich je nach Grösse des Standorts und Komplexität des Sachverhalts
Die Ergebnisse der Untersuchungen bzw. Abklärungen sind Grundlage und Bestandteil für das beim AUE im Rahmen des Baugesuchs einzureichenden "Vorgehens- und Entsorgungskonzept AUE BL".
Beim Bauen auf belasteten Standorten helfen folgende Publikationen des AUE BL weiter:
Belastete Standorte und Altlasten, Bauen auf belasteten Standorten [PDF]
Bauen auf belasteten Standorten. Dokumentation der Belastungssituation nach Abschluss der Arbeiten [PDF]
Merkblatt Vorgehens- und Entsorgungskonzept [PDF] |
Adresse Amt für Umweltschutz und Energie Rheinstrasse 29 Postfach 4410 Liestal
Tel. 061 552 55 05 Fax 061 552 69 84
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