Bauen auf belasteten Standorten

Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen Standorten, welche mit dem Rückbau von Gebäuden, grösseren Investitionen und/oder Aushubarbeiten verbunden sind, werden nur bewilligt, wenn vorgängig eine Voruntersuchung gemäss Altlastenverordnung durchgeführt worden ist.

 

Mit der Untersuchung wird sichergestellt, dass das Bauvorhaben nicht auf einem gemäss Altlastenverordnung sanierungsbedürftigen Standort realisiert wird (Art. 3 AltlV) und dass das anfallende Abbruch- und Aushubmaterial gesetzeskonform entsorgt wird. Erfahrungsgemäss sind bei den meisten belasteten Standorten (wie bei den belasteten Standorten ohne Untersuchungsbedarf) keine Sanierungsmassnahmen notwendig (keine Altlast). Es muss nur gewährleistet werden, dass das projektbedingt anfallende verunreinigte Aushubmaterial fachgerecht triagiert und gesetzeskonform entsorgt wird. Dafür dienen die Ergebnisse der Voruntersuchung oder anderweitiger Standortabklärungen. 

 

Die Untersuchungen sollten rechtzeitig vor Beginn der Baumassnahmen nach Absprache mit dem AUE, Fachstelle Altlasten durchgeführt werden, da sonst längere Verzögerungen während der Bauarbeiten infolge altlastenbedingter Abklärungen oft unvermeidlich sind. Unter Umständen können auch bei Berücksichtigung der Belastungssituation durch eine entsprechende Planung der Bauten Entsorgungskosten oder bautechnische Probleme minimiert werden.

 

Zeitbedarf und Kosten von Untersuchungen

Phase der Voruntersuchung

Zeitbedarf*

Kostenumfang**

Historische Untersuchung (mit oder ohne Pflichtenheft)

mind. ein Monat

Fr. 5 '000 bis 10'000.--

Technische Untersuchung

zwei bis mehrere Monate

Fr. 10'000 bis 30'000.--

* Erfahrungswerte (ohne Gewähr), inkl. Zeitbedarf für Stellungnahme durch AUE (ca. ein Monat)

** sehr unterschiedlich je nach Grösse des Standorts und Komplexität des Sachverhalts

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen bzw. Abklärungen sind Grundlage und Bestandteil für das beim AUE im Rahmen des Baugesuchs einzureichenden "Vorgehens- und Entsorgungskonzept AUE BL".

 
Fragen zur Entsorgung von projektbedingtem Aushub- und Abbruchmaterial beantwortet die AUE-Fachstelle Betriebe beim Amt für Umweltschutz und Energie BL.

 

Fragen zur Kostentragung

 

Beim Bauen auf belasteten Standorten helfen folgende Publikationen des AUE BL weiter:

 

Belastete Standorte und Altlasten, Bauen auf belasteten Standorten [PDF]

 

Bauen auf belasteten Standorten. Dokumentation der Belastungssituation nach Abschluss der Arbeiten [PDF]

 

Merkblatt Vorgehens- und Entsorgungskonzept [PDF]
 
Pflichtenheft: Vorgehens- und Entsorgungskonzept AUE BL [PDF]

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

aue.umweltbl.ch

 

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