![]() Wann braucht es ein Baugesuch bzw. Baubewilligung? In § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes ist festgehalten, für welche Vorhaben eine Baugesuch bzw. eine Baubewilligung erforderlich ist.
Wie wird die Einhaltung der Energievorschriften nachgewiesen?
Was gehört zu einem vollständigen Baugesuch / Energienachweis? - Energienachweis / Gesuch NEM (EN BL/BS) - Energienachweis Wärmedämmung Einzelbauteilnachweis (EN-2a BL/BS) oder Wärmedämmung Systemnachweis (EN-2b BL/BS) - Energienachweis Heizungs- und Warmwasseranlagen (EN-3 BL/BS)
Bei lüftungstechnischen Anlagen zusätzlich: - Energienachweis Lüftungstechnische Anlagen (EN-4 BL/BS)
Bei Kühlung und/oder Befeuchtung von Gebäudeteilen zusätzlich: - Energienachweis Kühlung/Befeuchtung (EN-5)
Bei Anlagen zur Kühlung der Luft (> 50kW) ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen:
Bei grossen Nichtwohnbauten (>1000m2 EBF) zusätzlich: - Berechnungstool Nachweis _380/4 Beleuchtung: Einzelanforderung Planungswerkzeuge - Energienachweis Checkliste Wärmebrücken Kantone - Berechnung der Reduktionsfaktoren gegen Erdreich
- Berechnung der Verschattungsfaktoren
Infoblatt: Mobilfunktelefonanlage
Infoblatt: Aufzugsanlagen - Wärmeverluste verhindern
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