Bauabfälle

Unter dem Begriff Bauabfälle werden sämtliche Abfälle zusammengefasst, welche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen. Dazu zählen die Abfallkategorien:
 
- Bauschutt / Mineralische Bauabfälle
- Bausperrgut
- Aushub
- Sonderabfälle
 
Bauabfälle müssen nach Möglichkeit mit dem Mehr-Mulden-Konzept auf der Baustelle getrennt und der Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden.
 
Anzustreben sind umfassende Rückbauprojekte. Gut erhaltene Bauteile können über eine Bauteilbörse weiterverwendet werden.
 
Bauschutt / Mineralische Bauabfälle
Mit ca. 10 Millionen Tonnen pro Jahr sind die mineralischen Bauabfälle der grösste Abfallstrom der Schweiz. Zu den mineralischen Bauabfällen zählt man Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch. Diese Abfälle eignen sich zur Verwertung und zur Herstellung von hochwertigen Recyclingbaustoffen. Die Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle legt die ökologischen Anforderungen für die Verwertung mineralischer Bauabfälle fest und definiert zudem die Qualitäten von mineralischen Recyclingbaustoffen und ihre Verwendungsmöglichkeiten.
 
Bausperrgut
Als Bausperrgut bezeichnet man insbesondere brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe, Verpackungen, Kabel etc. aber auch Altmetalle (Armierungen, Stahlträger usw.), welche bei Bauarbeiten anfallen. Diese Abfälle müssen einer Sortieranlage unter www.abfall.ch zugeführt und in die beiden Fraktionen verwertbare und nicht verwertbare Abfälle aufgetrennt werden.
 
Aushub
Unter dem Begriff Aushub versteht man Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial, welches im Rahmen von Hoch- und Tiefbauarbeiten anfällt. Je nach Verunreinigung unterscheidet man:
- unverschmutzter Aushub
- tolerierbarer Aushub
- verschmutzter Aushub
 
Die Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial enthält Qualitätsanforderungen um zu entscheiden, ob Material, ohne Einschränkungen verwertet werden kann, ob dies nur mit Einschränkungen oder nach einer Vorbehandlung möglich ist.
 
Sonderabfälle
Unter Sonderabfällen werden jene Abfälle verstanden, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern.
Beispiele hierfür sind Elektorschrott, Altholz, Farben, Lacke, Hydrauliköl, Bauchemikalien, Bahnschwellen, FCKW-haltiges Isolationsmaterial, verunreinigtes Erdreich, asbesthaltiger Faserzement oder PCB-haltige Fugendichtungsmassen. Derartige Abfälle dürfen nicht mit den übrigen Abfällen vermischt werden und sind separat zu entsorgen.
 
 
 
 
 
 

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29 

Postfach
4410 Liestal
 
Tel. +41 61 552 55 05
Fax +41 61 552 69 84
aue.umweltbl.ch
 
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