ArchivierungsvereinbarungenDas Staatsarchiv schliesst mit den Dienststellen Archivierungsvereinbarungen ab. Sie sind für beide Seiten ein verbindliches Instrument.
In den Archivierungsvereinbarungen sind alle geschäftsrelevanten Aktenserien einer Dienststelle inklusive den dazugehörigen Registern und Geschäftskontrollen aufgelistet.
Die Archivierungsvereinbarung hält zu jeder Aktenserie fest:
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