Archivierungsvereinbarungen

Das Staatsarchiv schliesst mit den Dienststellen Archivierungsvereinbarungen ab. Sie sind für beide Seiten ein verbindliches Instrument.

 

In den Archivierungsvereinbarungen sind alle geschäftsrelevanten Aktenserien einer Dienststelle inklusive den dazugehörigen Registern und Geschäftskontrollen aufgelistet.

 

Die Archivierungsvereinbarung hält zu jeder Aktenserie fest:

 

  • Dauer der Aufbewahrungsfrist (Wie lang werden die Unterlagen von der Dienststelle selbst benötigt?)
  • Archivwürdigkeit der Aktenserie (Können die Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet oder müssen sie ans Staatsarchiv abgeliefert werden?)  
  • Zeitpunkt und Rhythmus der Ablieferungen an das Staatsarchiv