Rentnerinnen und Rentner gelten als unselbständig Erwerbende. Leibrenten und Einkünfte aus Verpfründung werden zum Teil reduziert besteuert (s. Pensionierung/Renten). Zum steuerbaren Ersatzeinkommen gehören auch Einkünfte aus Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherungen (Taggelder) sowie Entschädigungen für die Nichtausübung einer Tätigkeit oder eines Rechtes.