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Wann wird das Amtsblatt publiziert? Das Amtsblatt erscheint jeweils am Donnerstag
(spezielle Redaktionszeiten siehe hier). Die Stellenangebote werden bereits am Dienstagnachmittag aufgeschaltet.
Gedrucktes Amtsblatt - Internet-Amtsblatt: Welche Unterschiede gibt es? Im Internet-Amtsblatt nicht aufgenommen sind: Gerichtliche Publikationen und die Vormundschaftlichen Publikationen (Grund: Datenschutz); die Chronologische Gesetzessammlung; die Eidgenössischen Erlasse (vgl. auch Amtliche Sammlung des Bundes).
Sie finden die Erlass-Sammlung des Kantons Basel-Landschaft - stets auf dem aktuellsten Stand - in der Gesetzessammlung. Erlasse, die bei Beschlussfassung noch nicht in Kraft sind, finden Sie unter Demnächst in Kraft tretende Erlasse.
Wann ist Redaktionsschluss? Redaktionsschluss ist jeweils Dienstag, 10 Uhr
(spezielle Redaktionszeiten siehe hier). Beiträge mailen Sie bitte im Word-Format an amtsblatt@bl.ch.
Kontaktadresse Landeskanzlei, Amtsblatt Rathausstrasse 2, 4410 Liestal Tel. 061 552 50 26 Fax 061 552 69 65 amtsblatt@bl.ch | | Abonnementbestellung und Administration Schaub Medien AG, Amtsblatt Hauptstrasse 33, Postfach, 4450 Sissach Tel. 061 976 10 76 Fax 061 976 10 11 abo@schaubmedien.ch |
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