Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft

Wann wird das Amtsblatt publiziert?
Das Amtsblatt erscheint jeweils am Donnerstag

(spezielle Redaktionszeiten siehe hier).
Die Stellenangebote werden bereits am Dienstagnachmittag aufgeschaltet.

 

Gedrucktes Amtsblatt - Internet-Amtsblatt: Welche Unterschiede gibt es?
Im Internet-Amtsblatt nicht aufgenommen sind: Gerichtliche Publikationen und die Vormundschaftlichen Publikationen (Grund: Datenschutz); die Chronologische Gesetzessammlung; die Eidgenössischen Erlasse (vgl. auch Amtliche Sammlung des Bundes).

 

Sie finden die Erlass-Sammlung des Kantons Basel-Landschaft - stets auf dem aktuellsten Stand - in der Gesetzessammlung. Erlasse, die bei Beschlussfassung noch nicht in Kraft sind, finden Sie unter Demnächst in Kraft tretende Erlasse.

 

Wann ist Redaktionsschluss?
Redaktionsschluss ist jeweils Dienstag, 10 Uhr

(spezielle Redaktionszeiten siehe hier).
Beiträge mailen Sie bitte im Word-Format an amtsblattbl.ch.

 

Kontaktadresse
Landeskanzlei, Amtsblatt
Rathausstrasse 2, 4410 Liestal
Tel. 061 552 50 26
Fax 061 552 69 65
amtsblattbl.ch

Abonnementbestellung und Administration
Schaub Medien AG, Amtsblatt
Hauptstrasse 33, Postfach, 4450 Sissach
Tel. 061 976 10 76
Fax 061 976 10 11
aboschaubmedien.ch

 


   

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