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Amtliche Vermessung Die amtliche Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe zur Gewährleistung des Grundeigentums. Die Durchführung und die Nachführung der amtlichen Vermessung findet im Grundbuch Eingang. Die offizielle amtliche Vermessung wird 2012 seit 100 Jahren bestehen. Artikel 950 des Zivilgesetzbuches ZGB bestimmt, dass die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch mit der Grundlage der amtlichen Vermessung geschieht. |
Adresse Amt für Geoinformation Frenkendörferstrasse 17 4410 Liestal
Tel. 061 552 56 73 Fax 061 552 69 89
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