Altlasten

Belastungen des Bodens müssen beseitigt werden, wenn diese für Menschen und/oder Umwelt schädlich sind oder sein können.
 
Der Kataster der belasteten Standorte erfasst alle bekannten belasteten Standorte. Er dient der Erstinformation von Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Das AUE entscheidet in jedem Einzelfall, welche Massnahmen wann notwendig sind. Es stützt sich dabei auf Abklärungen und Untersuchungen privater Fachbüros.
 
Themen:
Kataster belasteter Standorte
Untersuchung nach Altlastenverordnung (AltV)
Sanierungen und Überwachungen
Bauen auf belasteten Standorten
Kostentragung
Schiessanlagen 
Rechtliche Grundlagen

Umweltanalytik

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

aue.umweltbl.ch

 

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