Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime

Der Kanton kann Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime leisten. Grundlage ist das Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA). Das Verfahren für das Gesuch und für die Auszahlung der Beiträge regelt die Verordnung über die Betreuung und Pflege im Alter.


Das Formular "Gesuch um Investitionsbeitrag" erleichtert es uns, die Projektanmeldungen einheitlich zu bearbeiten, auf Vollständigkeit zu prüfen und die Beiträge dem Projektfortschritt entsprechend auszuzahlen.


Das Antragsformular ist Teil der übrigen Unterlagen, die im Anhang I und Anhang II der Verordnung zum Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter erwähnt sind.


Gesuch um Investitionsbeitrag [Excel]


Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (SGS 854)
Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (SGS 854.11)
Verordnung über die Pflegeheimliste (SGS 854.13)
Pflegeheimtarifvertrag (SGS 854.14)


Auskunft:
Daniel Bühler, Leiter Wohnbauförderung Kiga Baselland
Telefon 061 552 65 40, daniel.buehlerbl.ch


Adresse
Volkswirtschafts- und
Gesundheitsdirektion
Alters- und Pflegeheime
Giorgio Baumann
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal

Tel. 061 552 67 13
giorgio.baumannbl.ch

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