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Inhaltliche Voraussetzungen für Projektförderungen Gefördert werden können Kunst- und Kulturprojekte professioneller Kulturschaffender, die durch ihren Veranstaltungsort und/oder durch ihre AkteurInnen in einem direkten Bezug zur Region Basel stehen (auch Domizil und/oder Veranstaltung resp. Produktion im Fricktal (AG), Schwarzbubenland und hinteren Leimental (SO)). Gefördert werden können Projekte mit einem ausgewiesenen künstlerischen bzw. kulturellen Projektanspruch.
Formale Voraussetzungen für Projektförderungen Gesuche müssen termingerecht und vollständig an die zuständige Förderstelle eingereicht werden. Anfragen für die Deckung bereits entstandener Defizite oder für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden abgelehnt. Kunst- und Kulturprojekte, für die keine angemessenen Eintrittsgelder verlangt werden, können nicht unterstützt werden. Gesuche können nicht gleichzeitig bei mehreren basellandschaftlichen oder interkantonalen Förderstellen (Lotteriefonds BL, Fachausschüsse BS/BL etc.) eingereicht werden. Gesuche, die von einer kantonalen Förderstelle geprüft und abgelehnt wurden, können nicht einer weiteren kantonalen Kulturförderstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Für Einzelprojekte / Veranstaltungen in Basel-Stadt resp. ausserregionalen Kantonen/Gemeinden sind in jedem Fall Anträge an die zuständigen Behörden vor Ort einzureichen.
Adressaten Gesuche müssen vollständig, mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse(n) eingereicht werden:
Basel-Landschaft (alle Gesuche) kulturelles.bl
Basel-Stadt: für Gesuchsbeiträge bis CHF 5'000.-- Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur Kulturpauschale Marktplatz 30 a 4001 Basel
für Gesuchsbeiträge ab CHF 5'000.-- Sicherheitsdepartement Basel-Stadt Verwaltung Lotteriefonds Spiegelhof, Postfach 4001 Basel
Gesuche sind frühzeitig einzureichen: in der Regel mindestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin, in bestimmten Sparten gelten präzise Eingabefristen/-daten.
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