Abwasser

Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) vollzieht die Gewässerschutzgesetzgebung.
- Gewässerschutzgesetz (GSchG)
- Gewässerschutz-verordnung (GSchV
- Kantonale Gewässerschutzverordnung (kGSchV)
 
Zuständigkeit:
Das AUE bewilligt und überwacht
- öffentliche Kläranlagen
- private Kleinkläranlagen
- Industrie- und Gewerbeabwasser
- Lagerung gefährlicher Stoffe

- Tankstellen
- Baustellen

- Behandlungsanlagen für verschmutztes Regenwasser
- Mischwasserbehandlungen
- Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
 
Sonderabfall:
Erfüllt das Industrieabwasser die Einleitungsbedingungen nicht, so ist es Sonderabfall und muss gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) über einen Betrieb mit Entsorgungsbewilligung entsorgt werden.
gefährliche Stoffe

Adresse

Amt für Umweltschutz und Energie

Rheinstrasse 29

Postfach

4410 Liestal

 

Tel. 061 552 55 05

Fax 061 552 69 84

aue.umweltbl.ch

 

Lageplan

 

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