Übersicht Polizeimeldungen

Polizeimeldung vom 15. Dezember 2006

Liestal/Kanton BL: Vorsicht im Umgang mit Weihnachtsbäumen, Adventskränzen und Kerzen aller Art


Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung dieser Tage um besondere Vorsicht im Umgang mit brennenden Kerzen auf Adventskränzen und Weihnachtsbäumen sowie gleichzeitig um Sorgfalt im Umgang mit elektrischer Beleuchtung. Von brennenden Kerzen geht immer eine gewisse Brandgefahr aus, vor allem, wenn sie nicht beaufsichtigt werden. Kerzen können umstürzen oder soweit abbrennen, dass sich die Unterlage oder umliegende brennbare Materialen entzünden. Kerzen sollten daher auf einer geeigneten, nicht brennbaren Unterlage stehen. Zündhölzer gehören nicht in Kinderhände; Kinder sollten sich wenn immer möglich nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen aufhalten.


Nachdem in den letzten Jahren in der Schweiz wegen Bränden von dürren Adventskränzen und Weihnachtsbäumen immer wieder Menschen verletzt wurden und zudem enormer Sachschaden entstand, ruft die Polizei Basel-Landschaft einmal mehr zu besonderer Vorsicht auf. Merke: Trockene Tannenäste und -bäume entzünden sich explosionsartig. Auch im Umgang mit elektrischer Christbaumbeleuchtung ist grösste Vorsicht geboten.


Nur mit Glück kam es am vergangenen Mittwoch, 13. Dezember 2006, in Frenkendorf BL nicht zu einem ersten grösseren Brand: Eine Frau hatte vergessen, am Morgen die Kerze am Adventskranz zu löschen und begab sich an die Arbeit. Derweil brannte in der Wohnung die Kerze nieder und setzte den Adventskranz in Brand. Nur dank dessen, dass der Adventskranz auf einem Teller stand, konnte sich das Feuer nicht weiter ausbreiten und erlosch schliesslich von selbst. Als Konsequenz war durch den Rauch die ganze Wohnung russgeschwärzt.


Die Polizei Basel-Landschaft ruft in Erinnerung, dass im Falle eines Brandes so rasch wie möglich die Feuerwehr zu alarmieren ist, und zwar via Notrufnummer 112. Sollte es trotz allen Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, sind unbedingt die folgenden Verhaltensmassnahmen zu beachten und zu befolgen:


- Sich aus der Gefahrenzone begeben
- Türen schliessen
- Feuerwehr alarmieren und einweisen
- Keine Selbstgefährdung durch eigene Löschversuche


Weiter gehende Informationen gibt es auch bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, am besten via Internet www.bgv.bl.ch und im dortigen Spezialverzeichnis "Brandheisse Tipps zum Weihnachtsfest".


Für Rückfragen:
Meinrad Stöcklin, Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 926 30 60



 

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