Polizeimeldung vom 10. August 2005 | |
Liestal: Serie von Tierquälereien in der Nordwestschweiz: Aktueller Stand
Am 27. Juli 2005 verhängten die Polizeikorps der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn einen befristeten Informationsstopp, um die Ermittlungen in diesem in seiner Dimension einmaligen Fall von Tierquälerei in der Nordwestschweiz nicht zu gefährden. In den vergangenen zwei Wochen konnten die Kriminalpolizeien der involvierten Kantone ihre Ermittlungstätigkeiten vorantreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt muss damit gerechnet werden, dass die Ermittlungen noch einige Zeit beanspruchen werden. Aus diesem Grund haben die involvierten Polizeikorps beschlossen, die Öffentlichkeit künftig einmal pro Woche über die Anzahl der Fälle zu informieren - soweit dies unter ermittlungstaktischen Gesichtspunkten möglich ist.
Über den aktuellen Stand der Ermittlungen können aus ermittlungstaktischen Gründen nach wie vor keine Angaben gemacht werden. Die betroffenen Polizeikorps koordinieren ihre Ermittlungen untereinander im Rahmen der engen Zusammenarbeit innerhalb des Polizeikonkordates Nordwestschweiz (PKNW). Die Koordination obliegt der Polizei Basel-Landschaft.
Die Serie der Tierquälereien konnte bis jetzt nicht gestoppt werden. Per dato gab es innert den vergangenen rund zwölf Wochen (seit dem Wochenende 22./23. Mai 2005) in den Kantonen AG, BL und SO 38 vergleichbare Fälle. Aufgeteilt nach Kantonen ereigneten sich 10 der total 38 Fälle im Kanton Aargau, 20 Fälle im Kanton Basel-Landschaft und 8 Fälle im Kanton Solothurn. Aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz der Betroffenen ist eine Auflistung nach Orten und Daten nicht möglich. Betroffen waren mehrheitlich Kühe sowie mehrere Schafe, Pferde, Katzen und Kaninchen.
Diesbezüglich gelten die Informationen, welche auf der speziellen Homepage www.bl.ch/tierfolter nachlesbar sind. Die hiermit 38 offiziell bestätigten Fälle widerlegen diverse Falschmeldungen der letzten Tage, in welchen von "bislang über 50 Fällen" die Rede gewesen war.
Seit Wochen beschäftigen sich in den Polizeikorps der involvierten Kantone mehrere Personen mit grösstmöglicher Intensität und praktisch rund um die Uhr mit dieser emotionsgeladenen Serie von Tierquälereien.
Bezüglich der Täterschaft gibt es nach wie vor keine konkreten Hinweise. Auch nach der Inkraftsetzung der Informationssperre waren mehrere 100 Hinweise eingegangen waren und in weiten Kreisen der Bevölkerung ist weiterhin eine enorme Betroffenheit und Sensibilität feststellbar. Zahlreiche Hinweise wurden schon mit viel Aufwand überprüft, leider führte bislang keiner der Hinweis zur Täterschaft. Ermittelt wird nach wie vor in sämtliche Richtungen sowie auf mehreren Ebenen.
Ob es sich bei der Täterschaft um eine Einzelperson, mehrere Personen oder sogar um Nachahmer handelt, ist spekulativ und kann nicht abschliessend beantwortet werden. Insofern gehen die Ermittlungen auch in dieser Frage in sämtliche Richtungen.
In den letzten Wochen wurde eine männliche Person, welche durch die Polizei schon seit längerer Zeit beobachtet worden war, vorübergehend festgenommen. Dem Mann konnte jedoch nichts nachgewiesen werden. Er befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss. Weiter gehende Informationen dazu sind aus Gründen des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung nicht möglich.
Die Polizei bittet im Zusammenhang mit diesen Ereignissen nochmals um erhöhte Sensibilität und Aufmerksamkeit sowie um spezielle Beobachtung der Tiere. Offensichtliche Tierquälereien sowie andere verdächtige Beobachtungen bezüglich Personen, Fahrzeugen etc. sind umgehend an die Polizei zu melden, allenfalls direkt via Notruf 117 oder 112.
Die Belohnung, welche für Hinweise, die letztlich zur Anhaltung der Täterschaft führen, beläuft sich mittlerweile auf 25'550 Franken (Stichtag: Mittwoch, 10. August 2005, 14.00 Uhr). Dieser Betrag setzt sich derzeit wie folgt zusammen: Je 5000 Franken durch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) des Kantons Basel-Landschaft sowie durch den Schweizerischen Tierschutz, 3900 Franken durch den Bauernverband beider Basel, 11'650 Franken durch Privatpersonen.
Die am 27. Juli 2005 verhängte Informationssperre hat sich aus der Sicht sämtlicher involvierten Kantone bewährt und die erhofften Auswirkungen gehabt. Diese Informationssperre war an der Sachbearbeiter-Konferenz vom 27. Juli 2005 in Liestal von den Kripo-Leitungen der drei involvierten Kantone einstimmig verabschiedet worden und wurde von den jeweiligen politisch Verantwortlichen sowie den direkt betroffenen Tierhaltern unterstützt.
Weitere Informationen, die über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus gehen, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die involvierten Polizeikorps und die jeweiligen Polizeidirektionen bitten die Öffentlichkeit und die Medien, dies dementsprechend zu akzeptieren und danken für das Verständnis. Es ist vorgesehen, dass fortan einmal pro Woche zum neusten Stand orientiert wird (immer ca. Mitte Woche).
Sämtliche Daten und Fakten zu dieser Serie von Tierquälereien sind weiterhin auch auf einer speziellen Website einsehbar. Die Adresse lautet: www.bl.ch/tierfolter
Für Rückfragen:
- | Polizei Basel-Landschaft, Meinrad Stöcklin, Mediensprecher, Telefon 061 926 30 60 |
- | Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Kommunikation, 061 925 61 65 |
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