Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011


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2010-164 vom 22. April 2010
Motion von Theres Beeler, Grüne: Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern von Schulen in privater Trägerschaft im Bereich spezieller Fördermassnahmen
- Beschluss des Landrats vom 3. März 2011: < abgelehnt >

 

Nr. 2508

 

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) teilt mit, dass der Regierungsrat die Motion ablehne, und verweist dazu auch auf die Beantwortung einer Frage von Elisabeth Augstburger in der landrätlichen Fragestunde am 24. Februar 2011.


Gemäss Bildungesetz sind für die Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen der Unterricht und die spezielle Förderung an der Volksschule und der Sekundarstufe ll unentgeltlich.


Entscheiden die Eltern, dass ihr Kind eine Privatschule besucht, verzichten sie auf das gesamte Schulangebot und somit auch auf die Angebote der speziellen Förderung. Sonst wäre die Steuerung nur sehr schwer zu bewerkstelligen. Immerhin richtet der Kanton an Eltern von Privatschüler(inne)n einen jährlichen Beitrag von CHF 2'500 aus.


Die Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation erfasst die logopädischen Massnahmen an Privatschulen mit, sie geht somit weiter als das Bildungsgesetz, welches die spezielle Förderung nur innerhalb der öffentlichen Schulen anbietet. Wenn man das Bildungsgesetz streng auslegt, besteht darauf kein Anspruch. Auch die Dienstleistungen des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) können übrigens von Privatschüler(inne)n genutzt werden.


Vor diesem Hintergrund und in Übereinstimmung mit dem klaren gesetzlichen Willen lehnt der Regierungsrat die Motion ab.


Marie-Theres Beeler (Grüne) schildert, wenn heute Lehrperson an einer Baselbieter Privatschule ein Schulkind beim Schulpsychologischen Dienst anmelde und die Abklärung ergibt, dass das Kind eine therapeutische Unterstützung im Bereich Logopädie oder Legasthenie brauche, bekomme die Schule seit zwei Jahren eine Aufforderung, das Kind auf eigene Kosten zu fördern.


Das ist weder im Kanton Basel-Stadt noch im Kanton Aargau der Fall: Dort ist das Anrecht aller Kinder auf gleiche Unterstützung garantiert. Im Aargau steht dies sogar im Bildungsgesetz: Alle Kinder, egal ob in öffentlichen oder privaten Schulen, haben zu gleichen Bedingungen Zugang zu Therapien und SPD. Die Steuerung des Angebots wird in diesen beiden Kantonen also ohne Probleme bewältigt.


Aus der Antwort des Regierungsrates vom 24. Februar 2011 auf die Frage von Elisabeth Augstburger geht hervor, dass der Regierungsrat spezielle Förderung bei schulrelevanten Defiziten der Nachhilfe in einzelnen Fächern gleichsetzt. Es geht aber um etwas ganz Anderes: nämlich um Massnahmen, die einem Kind durch eine konzentrierte Intervention ermöglichen, dem Schulunterricht später unter ähnlichen Voraussetzungen zu folgen wie alle anderen Kinder.


Die Motion verlangt eine Vereindeutigung der Grundlagen im Bildungsgesetz, die letztlich Gerechtigkeit ermöglichen soll.


Besonders stossend ist die heutige Praxis gerade bei Schulen mit abgestuften Elternbeiträgen, die allen Kindern und Jugendlichen - und nicht nur solchen von betuchten Eltern - den Zugang ermöglichen wollen. Wenn im Bereich Bildung gespart werden soll, dann sicher nicht auf der Primar- und Sekundarschulstufe durch solche enge Gesetzesinterpretationen.


Es gilt nun, eine Ungerechtigkeit abzuschaffen, deren Begründung an den Haaren herbeigezogen wird, um ein bisschen sparen zu können. Dem Ziel der Gleichbehandlung aller Schüler zuliebe wird die Motion in ein Postulat umgewandelt.


Für Karl Willimann (SVP) liegt ein typischer Vorstoss jener Leute vor, die das Weggli und den Batzen wollen. Denn es ist der freie Entscheid der Eltern, ihr Kind in eine Privatschule zu schicken. Sie fällen den Entscheid aufgrund von Überlegungen, wonach die Privatschule bessere Voraussetzungen für ihr Kind bietet. Stellen sie fest, dass dort doch etwas fehlt, muss nun plötzlich der Staat einspringen. Der Staat muss also jenen helfen, die entschieden haben, ihr Kind in eine «bessere» Schule zu geben.


Die Ausführungen der Regierung sind zutreffend und nachvollziehbar. Der Entscheid der Eltern für die Privatschule gilt eben auch für den Förderbereich.


Die SVP-Fraktion lehnt den Vorstoss auch als Postulat ab, nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen Finanzlage.


Barbara Peterli (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion den Vorstoss, auch als Postulat, grossmehrheitlich ablehne. Es ist ein freiwilliger Entscheid der Eltern, ob ihr Kind eine Privat- oder die Volksschule besucht. Die CVP/EVP-Fraktion tritt klar und grundsätzlich für die Stärkung der Volksschule ein.


Marc Joset (SP) erklärt, die SP-Fraktion stimme der Überweisung des Vorstosses als Postulat zu, damit sauber geklärt werden kann, wo es noch allfällige Widersprüche zwischen dem Bildungsgesetz und der Verordnung gibt. Der Regierungsrat hat mit der Formulierung «Wenn man das Bildungsgesetz streng auslegt...» darauf schliessen lassen, dass ein gewisser Interpretationsspielraum besteht. Man sollte eine saubere Auslegeordnung vornehmen und allenfalls eine Neuformulierung des Bildungsgesetzes bzw. der Verordnung erwägen; sie müssen jedenfalls übereinstimmen. Weil sie nicht zeitgleich verfasst worden sind, gibt es noch gewisse Ungereimtheiten, die nun aus dem Weg geräumt werden sollten.


Regina Vogt (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion den Vorstoss nicht unterstützen werde. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme des Volksschulangebots umfasst laut Gesetz auch die Fördermassnahmen.


An einer Ausweitung des Förderangebots für Privatschüler ist die Regierung zur Zeit, wie gehört, nicht interessiert; schliesslich ist das auch eine Kostenfrage.


Es ist aber nicht so, dass Schüler aus Privatschulen auf eine kompetente Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) verzichten müssen. Auch sie werden auf die entsprechenden Fördermassnahmen zugeführt; aber wenn die Gesetzeslage so bleibt wie bisher, auf Kosten der Eltern.


Christoph Frommherz (Grüne) entnimmt den Worten des Regierungsrates, dass offenbar keine Gleichberechtigung bezüglich therapeutischer Angebote im Kanton herrsche. Die einen Eltern können diese Angebote nutzen, die anderen müssen dafür bezahlen.


Die CVP sagt, sie sei für die Stärkung der öffentlichen Schule. Dem ist die These entgegenzuhalten, dass alle Eltern, die ihre Kinder in private Schulen schicken, damit indirekt auch die öffentliche Schule stärken. Denn die Mittel, die dort zur Verfügung stehen, können so besser eingesetzt werden. Insofern ist es eine störende doppelte Ungerechtigkeit, dass Eltern, die ihre Kinder in private Schulen schicken, auch noch für therapeutische Angebote bezahlen müssen.


Eva Chappuis (SP) präzisiert, dass die Logopädie bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs als sonderschulische Massnahme galt.


Es ist auch heute noch so, dass die Gemeinden für SchülerInnen von Privatschulen die Kosten für diese Therapie diskussionslos übernehmen.


Für rein schulische Fördermassnahmen, also zusätzlichen Unterricht, ist es undenkbar, dass die beiden Ebenen vermischt werden. Für therapeutische Massnahmen hingegen ist es möglich und wird in der Praxis auch so gehandhabt. Wird das Postulat überwiesen, kann dem Landrat dazu eine Auslegeordnung vorgelegt werden. Über die armen, «verschupften» Privatschulkinderlein zu jammern, ist aber nicht angezeigt.


Marie-Theres Beeler (Grüne) bestätigt, dass Logopädie auch für PrivatschülerInnen zugänglich sei. Aber anders sieht es bei den Diskalkulie- oder Legasthenieangeboten aus.


Zwischenruf Eva Chappuis (SP): Das ist keine Therapie!


Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, diese Angebote erbringe aber nicht die Schule selbst, sondern der SPD nehme zuerst eine Abklärung vor.


Das stimme nicht, wirft Eva Chappuis (SP) ein.


Regula Meschberger (SP) erklärt, zu den therapeutischen Angeboten gehörten Logopädie oder Psychomotorik. Alles andere - Diskalkulie, Legasthenie usw. - gehört zu der speziellen Förderung, die die Schulleitung bewilligt und die in der Schule selber durchgeführt wird. Dafür braucht es keine SPD-Abklärung.


://: Die in ein Postulat umgewandelte Motion 2010/164 wird mit 42:30 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [Namenliste]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



 

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