Freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen (Spendenliste 2010)


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Kurzmitteilung Nr. 446, 8. Januar 2010

 

Als Beilage erhalten Sie das auf den neuesten Stand (Januar 2010) gebrachte Verzeichnis, aus dem ersichtlich ist, an welche Institutionen freiwillige Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen oder nicht abgezogen werden können. Eine Aktualisierung der bereits erfassten Daten erfolgt nur auf Antrag der verzeichneten Institutionen.


Freiwillige Zuwendungen an Institutionen, welche in der aktuellen Liste verzeichnet sind, können auch in den Vorjahren vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.


Fragen im Zusammenhang mit dieser Liste sind an den Rechtsdienst, Herrn Demetrios Kambanas, zu richten.


Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher


Beilage: Spendenliste 2010 [PDF]



 

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