Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2011 |
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Nr. 143
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) freut sich über die Aufnahme des vorliegenden Geschäfts in die heutige Traktandenliste und weist darauf hin, dass dieses Geschäft im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 9. November 2011 beraten wurde. Der Grosse Rat trat einstimmig auf das Geschäft ein und verabschiedete dieses auch einstimmig. Auf eine 2. Lesung wurde verzichtet. Es sei wichtig, das Geschäft zügig zu behandeln, da die Änderungen am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen.
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 4 keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag) vom 31. Mai 2011 mit 84:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, das 4/5-Quorum ist damit erreicht. [Namenliste]
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2. Lesung Änderung des EG ZGB
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 52 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat verabschiedet die Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), dies mit 87:0 Stimmen. Auch hier ist das 4/5-Quorum erreicht. [Namenliste]
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Landratsbeschluss
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag)
vom 17. November 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrag) vom 8. resp. 14. Juni 2011 wird genehmigt. |
2. | Der Kredit über CHF 83'333.-- für die Gründungskosten zur Einrichtung der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) wird genehmigt. |
3. | Das Postulat 2009/043 vom 19. Februar 2009 von Daniela Schneeberger, «Aufsichtsbehörde beider Basel», wird als erfüllt abgeschrieben. |
4. | Der Beschluss gemäss Ziffer 1 unterliegt dem Referendum gemäss § 30 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984. |
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> Gesetzesänderung (EG ZGB)
> Vertrag
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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