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Protokoll der Landratssitzung vom 10. Mai 2007

 

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2006-312 vom 13. Dezember 2006
Motion der CVP/EVP-Fraktion: Budgetvorgaben/Budgetrichtlinien
- Beschluss des Landrats am 10. Mai 2007 < abgelehnt >



 

Nr. 2456

Der Regierungsrat lehne die Motion ab, teilt die Landratspräsidentin mit.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die ablehnende Haltung der Regierung wie folgt:


Der Landrat setzt gemäss Kantonsverfassung das Budget fest, nicht aber die Budgetrichtlinien, die der Regierung obliegen und die nur eine Zielgrösse sind und sein können.


Der Landrat kann sich auch nicht mit Budgetrichtlinien selbst binden, müsste er sich sonst darauf behaften lassen und könnte keine Budgetanträge mehr stellen. Wenn der Landrat die Regierung zu diesem Planungszeitpunkt binden möchte, dann ist das System überdeterminiert - es enthielte so viele Bedingungen, dass diese gar nicht eingehalten werden könnten. Zudem bedarf es zu diesem Planungszeitpunkt auch einer entsprechenden Flexibilität - es ist alles noch viel zu ungewiss für eine verbindliche Budgetvorgabe. Im Verlaufe des Budgetierungsprozesses können immer wieder nicht vorhersehbare Entwicklungen mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen auftreten. Diese können dazu führen, dass von den Saldovorgaben, die im Rahmen der Budgetrichtlinien gemacht worden sind, abgewichen werden muss. Abweichungen zwischen Saldovorgabe und effektiv erreichtem Budgetsaldo sind deswegen systemimmanent. Das muss so sein muss, hat Planung doch den Zweck, auch in Alternativen denken zu können, im Sinne von "was wäre, wenn".


Auch vom Zeitbedarf her erscheint die in der Motion formulierte Forderung nicht praktikabel. Die Regierung "streitet" jeweils intensiv und über mehrere Wochen über die Saldovorgaben, welche die einzelnen Direktionen erhalten. Betrachtet man den Zeitablauf eines Budgetprozesses, so wird ersichtlich, dass es nicht möglich ist, noch eine zusätzliche Schlaufe zu machen.


Im Übrigen wäre die Motion auch mit dem Landratsbeschluss zur Defizitbremse nicht verträglich, handelt es sich doch dabei um eine weitere Vorgabe, welche das System mittelfristig steuert. Wird dafür gesorgt, dass der Finanzhaushalt insgesamt mittelfristig ausgeglichen ist, so ist eine solche Zwangsjacke im einzelnen Jahr auch gar nicht nötig.


Eugen Tanner (CVP) bedankt sich vorweg bei Herrn Regierungsrat Ballmer für dessen Begründung, warum die Regierung die Motion nicht entgegennehmen will.


Konsequenterweise dürfte aber bei der Budgetberatung, wenn eine Vielzahl von Budgetanträgen vorliegt, nicht darauf hingewiesen werden, dass das Parlament oder die Finanzkommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt - bei der Behandlung der Budgetrichtlinien - hätte Einfluss nehmen sollen. Hier handelt es sich ein Stück weit um einen Widerspruch.


Es ist durchaus machbar, dass das Parlament in einem frühen Zeitpunkt eine Vorgabe gibt, welche zu Abweichungen in der detaillierten Budgetierung durch Verwaltung und Regierung führen können, analog zu den Abweichungen, wie sie zwischen Rechnung und Budget gegeben sind.


Auch der Hinweis auf die Defizitbremse erscheint nicht ganz konsequent. Mit einer Saldovorgabe würde nämlich rechtzeitig ein Signal gegeben, so dass die Defizitbremse gar nicht erst zur Anwendung kommen müsste.


Vom zeitlichen Ablauf her kann es tatsächlich etwas schwierig werden, wenn der Landrat eine solche Vorgabe beschliesst. Denkbar wäre es auch, dies der Finanzkommission zu übertragen. Heute werden ihr diese Budgetrichtlinien jeweils zur Kenntnisnahme unterbreitet. Es handelt sich um einige wenige Zahlen, über die diskutiert wird.


Die Fraktion hält an der Motion fest und bittet die Regierung, das Finanzhaushaltgesetz diesbezüglich anzupassen, damit der Landrat mittels einer Vorgabe rechtzeitig Einfluss nehmen kann; dies entbindet ihn nicht davon, in der Detailbudgetberatung seine Verantwortung wahrzunehmen.


Ruedi Brassel (SP) erklärt, auch seine Fraktion sei gegen Überweisung dieser Motion. Sie ist der Meinung, dass mit dem Finanzhaushaltgesetz und nun auch mit der Defizitbremse genügend Instrumente zur Verfügung stehen, welche seitens Parlament diktieren, in welche Richtung die Budgetierung gehen muss. Rein zeitlich ist es nicht möglich, eine ordentliche Landratsvorlage für Budgetrichtlinien einzubauen.


Auch das von Eugen Tanner angepriesene Vorgehen, wonach die Finanzkommission über die Budgetrichtlinien beschliessen würde, wäre falsch; die Finanzkommission darf eine solche Beschlusskompetenz auch nicht haben. Die Budgetierung liegt in der Verantwortung der Regierung, was so bleiben soll. Die Regierung soll es aber - diesbezüglich teilt Ruedi Brassel die Meinung Eugen Tanners - unterlassen, den Landrat für die Budgetierungsrichtlinien verantwortlich zu machen. Die Finanzkommission nimmt gerne davon Kenntnis und dazu Stellung. Persönlich erhofft sich Ruedi Brassel auch, dass bei diesen Budgetierungsrichtlinien inskünftig mehr Fleisch am Knochen ist, als es beispielsweise letztes Jahr der Fall war. Trotzdem wäre es falsch, formell eine Vorlage zu erwarten - eine solche müsste nämlich auch dann vorliegen, wenn lediglich die Finanzkommission darüber beschliesst -, würde doch das Ganze nur kompliziert und die Verantwortung verwässert werden. Die heutige Verantwortungsregelung ist richtig, und es muss dem Landrat legitimerweise vorbehalten bleiben, in der Budgetdebatte Anträge zu stellen, ohne dass dies von der Regierung abqualifiziert wird.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) teilt mit, dass seine Fraktion die Motion ebenfalls ablehne. Sie schliesst sich der Argumentation des Regierungsrates weitgehend an. Selbstverständlich kann über den Detaillierungsgrad der Budgetvorgaben und der Richtlinien immer diskutiert werden - insofern hat Ruedi Brassel nicht ganz Unrecht, wenn er sich mehr Fleisch am Knochen wünscht. Eine so starre Vorgabe, wie sie in der Motion gefordert wird, kann die Fraktion nicht unterstützen; zudem ist eine solche aus terminlichen Gründen gar nicht praktikabel.


Auch ihre Fraktion lehne die Motion in dieser Fassung ab, gibt Daniela Schneeberger (FDP) bekannt.


Die FDP ist der Meinung, dass es sich bei der Budgetierung eher um eine operative Angelegenheit handelt, da die Verwaltung und die Regierung regelmässiger und näher am Geschehen sind. Sie haben den Gesamtüberblick, welcher dem Landrat aufgrund der sporadischen Sitzungen eher fehlt.


Auch vom zeitlichen Ablauf her ist es schwierig: Der Landrat würde im Frühling die Budgetrichtlinien beschliessen und sollte dann im Dezember noch eine Ahnung haben, welche Budgetrichtlinien im Einzelnen er beschlossen hat und ob der Rahmen eingehalten wird oder nicht.


Eine kritische Bemerkung möchte Daniela Schneeberger doch noch loswerden - sie schliesst sich diesbezüglich Eugen Tanner an: Der Regierungsrat sollte auch akzeptieren, dass es das Budgetpostulat als Instrument gibt und der Landrat die Möglichkeit hat, das Budget entsprechend abzuändern. Deshalb sollte dieser bei der Budgetberatung auch nicht geltend machen, dass der Landrat bereits im Rahmen der Budgetrichtlinien hätte Einfluss nehmen sollen.


Die Budgetrichtlinien sollen also dem Landrat weiterhin zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, und dieser soll auch weiterhin kritisch dazu Stellung nehmen können - mehr vermag der Landrat nicht zu tun.


Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, seine Fraktion habe sich immer dafür ausgesprochen, dass bei einer Reduktion der Ausgaben auch gesagt werden müsse, welche Leistung reduziert werden soll.


Will man zu einem so frühen Zeitpunkt in die Saldi eingreifen, wie Eugen Tanner es wünscht, so ist der Landrat noch gar nicht fähig zu sagen, wo allenfalls gespart werden soll und wo nicht. Das ist aus Sicht der Grünen nicht gut, weshalb sie die Motion eindeutig und geschlossen ablehnen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) entgegnet Eugen Tanner, er sehe keinen Widerspruch. Die heutige Lösung ist sinnvoll: Die Finanzkommission behandelt die Budgetrichtlinien und nimmt sie zur Kenntnis. Im Übrigen hat er selbst damals als Landrat und Mitglied der Finanzkommission angeregt, dass die Budgetrichtlinien dem Landrat zur Kenntnisnahme unterbreitet werden, weshalb er dieses Vorgehen auch gar nicht als etwas Unsinniges betrachten kann. Der Regierungsrat fühlt so Temperatur, ob er ungefähr richtig liegt, aber es handelt sich nicht um einen rechtlich verbindlichen Entscheid. Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob der Landrat politische Aussagen zu den Budgetrichtlinien macht oder ob er diesbezüglich ganz klare Vorgaben gibt. Wenn der Regierungsrat beim Budget von den Budgetrichtlinien abweicht, so begründet er dies, zumindest gegenüber der Finanzkommission.


Selbstverständlich aber erwartet Regierungsrat Ballmer von der Finanzkommission einen gewissen Vertrauensschutz dergestalt, dass Aussagen zur Marschrichtung, welche im Mai gemacht worden sind, im Oktober nicht ohne Not korrigiert werden.


Von der Regierungsbank aus werden sowieso keine Mitarbeitergespräche mit dem Landrat geführt - der Regierungsrat hegt höchstens die Erwartung, dass das Verhalten des Landrates berechenbar ist.


In diesem Sinne bittet Regierungsrat Ballmer den Landrat sehr, diese Motion nicht zu überweisen.


Ruedi Brassel (SP) erklärt gegenüber Regierungsrat Adrian Ballmer, dass der Landrat durchaus Mitarbeitergespräche führe - diese finden jedes Jahr im Zusammenhang mit dem Amtsbericht statt.


Er habe gesagt, die Regierung führe keine Mitarbeitergespräche, entgegnet Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP).


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt die Motion 2006/312 der CVP/EVP-Fraktion mit 62 : 13 Stimmen und ohne Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



 

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