Zinssätze bei der direkten Bundessteuer 2000 | |
Vermerk: Ungültig ab Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 330, 14.04.2000
In der Beilage erhalten Sie die Kreisschreiben Nr. 8 und 9 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer.
Das Kreisschreiben Nr. 8 (inkl. Verordnungstext) behandelt die für das Kalenderjahr 2000 geltenden Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssätze. Zu beachten sind in diesem Schreiben zudem die für das Bemessungsjahr 2000 geltenden Höchstabzüge für Beiträge an die Saule 3a.
Das Kreisschreiben Nr. 9 (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1. Januar 2000 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen.
Der Steuerverwalter
Salzgeber
Beilagen
1. | Kreisschreiben Nr. 8, inkl. Verordnungstext | [*pdf-Format; Web-Site des Bundes] |
2. | [*pdf-Format; Web-Site des Bundes] |