Protokoll der Landratssitzung vom 10. Mai 2007 | |
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2007-105 vom 8. Mai 2007
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 10. Mai 2007
- Beschluss des Landrats am 10. Mai 2007 < alle Fragen beantwortet >
Nr. 2461
1. Rudolf Keller: Harassensaufgelage - jetzt reichts!
Massenweise Betrunkene, sogar minderjährige Betrunkene, Sachbeschädigungen, Scherben en masse, wildes Herumpinkeln, Leute anpöbeln, Auto fahren in angetrunkenem Zustand, und und und... Das Saufgelage am 1. Mai nimmt immer groteskere Züge an - ähnlich dem Saubannerzug am 1. Mai in Zürich. Immerhin kommt man nun in Zürich zur Einsicht, dass diesem Treiben im nächsten Jahr Einhalt geboten werden muss. Nicht so bei uns, da heisst es einfach und lapidar, dass man nichts machen könne. Ich meine, dass es jetzt reicht! Diesem verantwortungslosen gesellschafts- und jugendschädigenden Treiben muss Einhalt geboten werden. Aber dazu braucht es den Mut der Justizbehörden - hoffentlich gedeckt durch den Gesamtregierungsrat, um im nächsten Jahr dieses widerliche Treiben zu verhindern.
Fragen:
1. | Wie stellt sich die Regierung zu diesem sogenannten "Harassenlauf"? |
2. | Sind die Justiz- und Polizeibehörden am nächsten 1. Mai bereit, diesem Treiben Einhalt zu gebieten? |
3. | Wenn nein, folgt dann eine kantonale Kampagne zur Förderung des Massensaufens, um das ganze Treiben noch etwas salonfähiger zu machen? |
Zu Frage 1 versichert RR Sabine Pegoraro (FDP) dem Fragesteller, dass die Regierung diesem beschämenden Anlass absolut nichts abgewinnen kann. Beschämend und traurig ist das Ereignis auch für die Mitarbeitenden der Gemeinden und der Stiftung im Grünen, die am Tag der Arbeit die Schäden und Verunreinigungen aufwischen müssen. Die Empörung ist mehr als verständlich, die Schmerzgrenze erreicht, nun muss gehandelt werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind leider nicht ganz klar und reichen wohl nicht aus, um den Anlass zu verbieten. Der Grund liegt im Umstand, dass kein offizieller Veranstalter fassbar ist, deshalb keine Bewilligungen und Auflagen ausgesprochen werden können. Wenn etwas gegen den Harassenlauf unternommen werden sollte, müssten wohl die betroffenen Gemeinden Reinach und Münchenstein ein Verbot in ihre Gemeindereglemente aufnehmen.
Zu den Fragen 2 und 3: Sollte der Anlass weiterhin von 2000 bis 3000 Teilnehmenden frequentiert werden, müsste seitens der Polizei ein Konkordatseinsatz vorbereitet werden. Das bedeutet ein Aufgebot von 500 bis 600 Polizisten, vergleichbar dem Einsatz bei einem FCB-Spiel. Das Risiko solcher Einsätze liegt darin, dass auf diese Weise erst recht Chaoten und Krawallsuchende angelockt werden, die dann nur mit Tränengas und Gummischrot zu vertreiben wären. Der Steuerzahler hätte dafür etwa eine halbe Million Franken aufzubringen - es stellt sich also die Frage der Verhältnismässigkeit. Die Justizdirektorin meint mit Blick zum Gemeindepräsidenten von Reinach, man sollte zusammen sitzen und kreative Lösungen besprechen.
2. Urs Hammel: Extremismus
Immer wieder liest man in Zeitungen von Berichten, Studien und Statistiken über den Rechtsextremismus.
Fragen:
1. | Warum gibt es im Kanton Basel-Landschaft nicht ebenso viele Berichte, Studien und Statistiken über den Linksextremismus? |
2. | Wieviel Geldmittel gibt der Kanton Basel-Landschaft für Studien und Statistiken über den Linksextremismus und wie viel über den Rechtsextremismus aus? |
3. | Verfügt der Regierungsrat des Kantons Basel-Land-schaft über aktuelles statistisches Material über Polizeieinsatzstunden sowie über Personen- und Sachschäden, die von den diversen Sparten des gewalttätigen Extremismus verursacht worden sind. Falls nein, liegen zumindest Schätzungen vor? |
RR Sabine Pegoraro (FDP) zu Frage 1: Zur Zeit konzentrieren sich die Aktivitäten des Linksextremismus eher auf die Stadtgebiete und jene des Rechtsextremismus eher auf die Landschaft, eine Entwicklung, die auch in anderen Regionen beobachtet wird. Trotzdem gibt es auch auf der Landschaft Personen, die dem linksextremen Spektrum zugeordnet werden. Eigene Statistiken führt der Kanton Basel-Landschaft nicht, der jährliche Bericht des eidgenössischen Bundesamtes für Justiz zeigt die Entwicklungen auf.
Zu Frage 2: Gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt betreibt der Kanton Basel-Landschaft die Anlaufstelle für Rechtsextremismus; diese Stelle bietet ausstiegswilligen Rechtsextremen und weiteren Personen, die sich in extremistischen Gruppierungen bewegen, Hilfestellung. Die Kosten betragen jährlich etwa 10'000 Franken, gut investiertes Geld.
Zu Frage 3: Glücklicherweise sind sowohl vom linksextremen wie vom rechtsextremen Lager nur wenige Gewaltaktivitäten zu vermelden. Die linksextreme Szene fiel im Jahre 2006 mit drei Hausbesetzungen auf, drei Kundgebungen im Zusammenhang mit der Auslieferung beziehungsweise Inhaftierung des türkischen Staatsangehörigen Erdovan, zwei Farbanschlägen auf das Bezirksgericht Arlesheim und das Polizeigebäude Gutsmatte.
In diesen Fällen wird ermittelt.
Rechtsextreme veranstalteten drei Schlägereien mit Körperverletzungen in Liestal und Sissach, zwei Waldhüttengeburtstagsfeiern in Muttenz und Ormalingen, mit friedlichem Verlauf, sowie eine Solidaritätskundgebung im Zusammenhang mit Verhaftungen nach den Schlägereien.
3. H.J. Ringgenberg: Sicherheit von Hallendächern
Bereits im Januar 2006 habe ich die Frage nach der Sicherheit der Hallendächer der im Besitz des Kantons befindlichen Gebäulichkeiten bei meteorologischen Extremsituationen aufgeworfen. Damals wurde vom Regierungsrat bestätigt, dass alle Dächer sicher seien und auch extremen Wind- und Schneelasten Stand halten würden.
Was ist nun davon zu halten, dass nur kurze Zeit später (ca. 3 Monate) die Aula im Gymnasium Oberwil wegen statischer Probleme geschlossen und heute vom Regierungsrat sogar der Abbruch und die Erstellung eines Neubaus (Kosten Fr. 3,2 Mio.via dringliche Ausgaben gem. § 35 FHG) beschlossen werden musste.
Fragen:
1. | Wurden die diesbezüglichen Fragen im Januar 2006 falsch beantwortet und auch keine Abklärungen getroffen ? |
2. | Wer hat 1995 bei der Aula des Gym Oberwil die Bauausführung des Aufbaus für die Dachbegrünung, die Ursache für die Ueberbelastung der Stützen und Träger ist, vorgenommen resp. überwacht und wer hat die entsprechende statische Berechnung vorgenommen ? |
3. | Muss der Kanton die aus diesem "Pfusch" resultierenden Kosten allesamt alleine tragen ? |
4. | Gibt es noch andere kantonale Gebäulichkeiten, deren Dächer derart unfachmännisch begrünt wurden und heute überbelastet sind ? |
5. | Sind die kantonalen Hallen, Aulen, Säle etc. heute wirklich sicher ? |
RR Elsbeth Schneider-Kenel zu Frage 1: Die von Herrn Ringgenberg im Januar 2006 gestellten Fragen wurden korrekt beantwortet. Gemäss Protokoll fragte Hans-Jürgen Ringgenberg explizit nach der Sicherheit von Sporthallendächern und nicht nach der Sicherheit von Hallendächern allgemein [Vgl. Protokoll vom 12. Januar 2006, Fragestunde, Nr. 2]. Aus diesem Grunde zählte die Abklärung des Auladaches am Gymnasium Oberwil nicht zu den untersuchten Objekten.
Zu Frage 2: Die Bauausführung der Aula am Gymnasium Oberwil im Jahre 1995 fand unter der Leitung des Hochbauamtes statt. Eine Überprüfung der statischen Berechnungen in Bezug auf die Dachsanierungen wurde 1995 gemäss heutigem Wissensstand nicht durchgeführt.
Zu Frage 3: Die heute vorliegende Situation hätte unabhängig vom Zeitpunkt zu Kosten für den Kanton geführt. Sei dies wegen des Verzichts auf eine zusätzliche Isolation mit entsprechend hohen Energiekosten oder für Verstärkungsmassnahmen am Tragewerk. Mit der heute gewählten Ersatzbaulösung entsteht für den Kanton - im Gegensatz zur Sanierungsvariante - ein zusätzlicher Mehrwert. Das Gebäude kann nach den neuesten Normen, nach energie-, erdbeben- und behindertengerechten Anforderungen gebaut werden. So können massive Betriebs- und Unterhaltskosten eingespart werden.
Zu Frage 4: Das Hochbauamt hat die Zusammenarbeit mit externen Experten im Februar 2007 gesucht und eine Vielzahl von Gebäuden bereits überprüft. Einerseits waren Dachsanierungen die Kriterien für die Auswahl der Objekte, aber auch ganz allgemein die nachträgliche Belastung von Flachdächern, beispielsweise auch nach der Montage von Sonnenkollektoren. Nach heutigem Wissensstand besteht kein Risiko betreffend Überbelastung.
Zu Frage 5: Die Überprüfung durch die Experten dieses Februars umfasste auch die Aulen, Hallen und Säle. Die Objekte mit einem hohen Risiko wurden von den Experten im Detail, sprich bezüglich der Statik, überprüft. Diese Objekte sind, wie festgestellt werden konnte, sicher.
Objekte mit einem mittleren oder einem geringen Risiko wurden mittels Sichtkontrolle ebenfalls abschliessend überprüft. Das Hochbauamt sieht vor, diese Objekte auch noch von Experten im Detail überprüfen zu lassen. Die notwendigen Finanzmittel wurden im Rahmen des Nachtragskredits für das Jahr 2007 beantragt und vom Regierungsrat bewilligt.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist mit den Antworten nicht zufrieden und fragt die Baudirektorin, wie sie reagieren würde, wenn ihr eigenes Haus ohne weitere statische Berechnungen begrünt würde und ein Fachmann nach zehn Jahren festellen müsste, dass das Haus auf eigene Kosten abgerissen und neu aufgebaut werden muss?
Ein solcher Entscheid würde mich erschrecken, und ich würde fragen, was damals beim Bau falsch gemacht wurde, antwortet RR Elsbeth Schneider-Kenel.
4. Bea Fünfschilling: Orientierungsarbeiten 2006 in Mathematik
Nachdem die Orientierungsarbeiten 2006 im Fach Französisch schon ähnliche Fragen aufgeworfen haben, sind im Bericht in der bz vom 24. April 2007 "Wissensvergleich wird zum Politikum" die Orientierungsarbeiten in Mathematik Gegenstand der Kritik. Selbst wenn Medienberichten gegenüber Vorsicht geboten ist, bleibt das Ärgernis, dass so angelegte und in Medienberichten kommunizierte Tests das Vertrauen der Bevölkerung in die Messbarkeit der Qualität der Schule untergraben.
Fragen:
1. | Wie nimmt der Regierungsrat Stellung zu den Vorwürfen der Unterforderung der BL-Schülerinnen und Schüler, des auf einen kleinen Teil eingeschränkten Prüfungsstoffes, und der nachträglichen Korrektur der Notenskala? |
2. | Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? |
3. | Werden im Herbst 2007 trotz der aufgezeigten massiven Mängel und der bezüglich Lehrplan unterschiedlichen Voraussetzung in BL und BS tatsächlich - wie in der Zeitung angekündigt - wieder gemeinsame OAs stattfinden? |
4, | Wie beurteilt der Regierungsrat eine Kommunikationspraxis, die solche die Schule schädigenden Medienberichte produziert? |
RP Urs Wüthrich zu Frage 1: Die Schülerinnen und Schüler de Kantons Basel-Landschaft waren nicht unterfordert, vielmehr erbrachten sie die Orientierungsarbeiten in Mathematik mit einem sehr erfreulichen Resultat. Der Bildungsdirektor hält ein gutes Resultat nicht für einen Missstand, sondern für eine Bestätigung der guten Schule im Kanton Basel-Landschaft. 80 Prozent der Lehrpersonen beurteilten den Inhalt der Orientierungsarbeiten im Rahmen einer Befragung als stufengerecht und praxisnah. Der Schwierigkeitsgrad wurde von knapp 70 Prozent als angepasst beurteilt und die restlichen 30 Prozent beurteilen die Orientierungsarbeiten in Mathematik eher als zu schwierig.
Innerhalb von 90 Minuten Prüfungszeit kann nicht der Gesamtstoff von drei Jahren abgefragt werden, eine Orientierungsarbeit ist deshalb die Überprüfung eines konkreten Ausschnitts des Stoffplans. Wichtig ist, dass Grundlagenwissen abgefragt und eruiert wird, inwiefern mathematische Kompetenz bestätigt werden kann.
Für die Beurteilung der Arbeiten hatten die Lehrpersonen klare Vorgaben innerhalb der drei Anspruchsniveaus der Sekundarstufe 1. Die Notenskala wurde auf Basis dieser Richtlinien festgelegt. Eine nachträgliche Korrektur der Notenskala fand nicht statt, anders lautende Feststellungen sind falsch.
Zu Frage 2: Gestützt auf die Ausführungen zu Frage 1 sieht der Regierungsrat keine Veranlassung, Änderungen anzuordnen.
Zu Frage 3: Da keine massiven Mängel bestehen, werden die Orientierungsarbeiten auch in Zukunft durch einen renommierten Experten wissenschaftlich begleitet. Die Fachkompetenz wird durch den Beizug von FachdidaktikerInnen der FHNW sichergestellt und die Arbeiten finden auch in anderen Kantonen der Nordwestschweiz grosse Anerkennung. Im Herbst 2007 wird die Orientierungsarbeit im Fach Deutsch zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt entwickelt, voraussichtlich wird sich auch der Kanton Solothurn beteiligen. Der Kanton Basel-Landschaft wird eine zusätzliche Orientierungsarbeit im Fach Biologie vorsehen und Baselstadt wird Orientierungsarbeiten im Fach Geschichte durchführen. Die baselstädtischen Arbeiten werden den Baselbieter Schulen zur freiwilligen Benutzung zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 4: Der Bildungsdirektor fühlt sich nicht für die Qualität der Medienberichterstattung verantwortlich. Die als Zitate dargestellten Aussagen des fraglichen Zeitungsartikels wurden von den Verantwortlichen des Amtes für Volksschulen so nie gemacht und sind auch so nie autorisiert worden.
Bea Fünfschilling (FDP) geht davon aus, dass die Zitate nicht aus der Luft gegriffen, sondern abgeklärt wurden. Gewisse Aussagen des Regierungsrates bezweifelt Bea Fünfschilling.
Jürg Wiedemann (Grüne) möchte vom Regierungsrat erfahren, ob dieser die Ansicht vertrete, auch im Jahre 2007 sollten in allen drei Niveaus die gleichen gemeinsamen Prüfungen erfolgen - dies obwohl die drei Niveaus entlang völlig unterschiedlicher Lehrpläne unterrichtet werden und breite Kreise feststellten, dass SchülerInnen des Niveaus A völlig überfordert und SchülerInnen des Niveaus P nicht überfordert waren?
RP Urs Wüthrich (SP) verweist auf den zu diesem Thema noch hängigen parlamentarischen Vorstoss von Bea Fünfschilling. Die Frage soll in diesem Zusammenhang beantwortet werden.
Eva Chappuis (SP): 1. Stimmt es, dass die Bildungswissenschaft einhellig die Meinung vertritt, Orientierungsarbeiten trügen nur dann einen Gewinn ein, wenn sie über alle Kompetenzniveaus durchgeführt werden?
2. Stimmt es, dass die Schnittmengen zwischen den Niveaus A und E sowie die Schnittmengen zwischen den Niveaus E und P enorm gross sind?
3. Stimmt es, dass auch Schülerinnen des Niveaus A die Maximalpunktzahl erreicht haben?
Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP) greift mit Verweis auf § 51 der Geschäftsordnung folgendermassen ein:
Die Fragestellerin ist berechtigt, nach der Antwort bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, jedes andere Ratsmitglied kann eine weitere Zusatzfrage stellen.
RP Urs Wüthrich wünscht, alle drei Punkte im Zusammenhang mit dem hängigen Vorstoss zum Thema Orientierungsarbeiten beantworten zu dürfen.
5. Georges Thüring: Luxus-Tickets Euro 2008
Laut verschiedenen Pressemeldungen hat die UEFA den Regierungen der Host-Cities offenbar VIP-Tickets respektive so genannte "Hospitality Packages" angeboten - und zwar zum Preis von 2'800 Franken pro Stück.
Fragen:
1. | Hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ebenfalls ein solches Angebot erhalten? |
2. | Gedenkt die Regierung, dieses Angebot ernsthaft zu prüfen und allenfalls solche VIP-Tickets mit Steuergeldern zu kaufen? |
Wenn die Antwort auf Frage 2) positiv ausfällt, bitte ich um Beantwortung der weiteren Fragen. | |
3. | Wieviele "Hospitality Packages" wird die Regierung voraussichtlich kaufen? |
4. | Über welchen Budgetposten will die Regierung diese VIP-Tickets allenfalls abwickeln? |
5. | Welche Leistungen beinhalten diese Packages konkret? |
6. | Hält die Regierung den Package-Preis von 2'800 Franken für angemessen? |
7. | Welchen Personenkreis will die Regierung gegebenenfalls mit diesen VIP-Tickets beglücken? |
RP Urs Wüthrich stellt fest, dass Georges Thüring nicht wissen konnte, dass der Antrag bereits vergangene Woche unterbreitet wurde. Der Beschluss vom Montagnachmittag wurde über ein Mediencommuniqué gestern schriftlich verteilt. Damit sollten die Fragen von Georges Thüring beantwortet sein.
Georges Thüring (SVP): Kann sich die Baselbieter Regierung vorstellen, die Steuermittel zu Gunsten von Behinderten oder SchülerInnen zur Verfügung zu stellen?
RP Urs Wüthrich (SP) gibt bekannt, dass die Verteilung der Tickets noch nicht festgelegt ist. Klar ist aber, dass eine gewisse Anzahl an Tickets für jene Personen reserviert sein soll, die sich für die Bewegungsförderung verdient machen.
6. Toni Fritschi: Derivatenhandel ZKB
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist mit ihrem Derivatenhandel in die Kritik geraten. Laut Medienberichten hat sie seit November 2006 Optionen auf Akten ihres Kunden Sulzer ausgegeben und damit den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg sowie die österreichischen Financiers Ronny Pecik und Georg Stumpf bedient. Die Optionspakete wurden "over the counter", ohne Meldepflicht und ohne Kotierung an der Börse abgegeben. Die Grossinvestoren konnten so überraschend im April einen Anteil von 32 % am Aktienkapital von Sulzer anmelden. Auch beim feindlichen Übernahmeversuch an ihrem Kreditkunden Converium war die ZKB gemäss CASH vom 3. Mai 2007 der Strippenzieher.
Fragen:
1. | Ist es möglich, dass auch bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) solche Geschäfte zu Ungunsten ihrer Kreditkunden getätigt werden? |
2. | Was kehrt die BLKB vor, damit ihre Kunden volles Vertrauen in die Bank haben können? |
3. | Gibt es gesetzliche oder andere Abwehrmittel, damit sich ein Unternehmen gegen solche Attacken wehren kann? |
RR Adrian Ballmer zu Frage 1: Nein! Die Basellandschaftliche Kantonalbank verzichtet auf den Handel mit derivativen Produkten, die nicht der deregulatorischen Kontrolle unterstellt sind und hält auch keine eigenen Handelspositionen. Damit verzichtet die Bank bewusst auf einen möglichen Profit. Das Risiko will die BLKB aus geschäftspolitischen Überlegungen nicht eingehen.
Zu Frage 2. Alle Mitarbeitenden verpflichteten sich schriftlich auf einen Verhaltenskodex. Dieser gibt Auskunft über die Geschäftspolitik und enthält klare Richtlinien für das konkrete Verhalten gegenüber den Kundinnen und Kunden. Unter anderem heisst es im Kodex: "Wir halten uns jederzeit an alle geltenden Vorschriften, fragwürdige oder undurchsichtige Geschäfte, deren wirtschaftlicher Hintergrund nicht ersichtlich ist, lehnen wir konsequent ab. Wir vermeiden jederzeit Situationen, welche zu einem Interessenkonflikt mit der Bank oder einem Kunden führen können.
Zu Frage 3: Die eidgenössische Bankenkommission hat ihre Börsenverordnung in einer dringlichen Teilrevision überarbeitet und in Vernehmlassung geschickt. Ein Hauptziel der Revision betrifft die Transparenzverbesserung im Rahmen der Meldepflicht, der Offenlegung von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften. Die EBK beabsichtigt die rasche Inkraftsetzung der revidierten Verordnung bis spätestens am 1. Juli dieses Jahres.
Anton Fritschi (FDP) möchte wissen, ob die Ausführungen auch für Tochtergesellschaften gelten und ob die Kantonalbank ein Frühwarnsystem eingerichtet habe, das allfällige Transaktionen schon im Keime aufdecken und bekannt machen könnte.
RR Adrian Ballmer stellt fest, dass auch die Tochtergesellschaften keinen Handel mit derivativen Produkten betreiben und dass die Bank selbstverständlich genau überwache, welche Geschäfte getätigt werden.
7. Urs Hintermann: Vorlage "Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben".
Am 27.5.2004 hat der Landrat die Motion 2003/312 als Postulat überwiesen. Das Postulat fordert: "Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Landrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben zu unterbreiten. Dabei soll die Höhe der Abgabe hauptsächlich von der Ökoeffizienz des Fahrzeuges abhängen. Die Umlagerung soll einnahmenneutral erfolgen."
Fragen:
1. | Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass drei Jahre reichen sollten, um eine Vorlage in dieser Sache auszuarbeiten? |
2. | Wie ist der Stand der Arbeiten? |
3. | Wann kann der Landrat mit einer Vorlage in dieser Sache rechnen? |
RR Adrian Ballmer zu Frage 1: Normalerweise reichen drei Jahre für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage aus. Ein wichtiger Grund für die zeitliche Verzögerung der Arbeiten betrifft das Fehlen der Grundlagen für die Typisierung der Motorfahrzeuge. Diese Grundlagen erarbeitet der Bund.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat eine Projektorganisation unter der Leitung des Lufthygieneamtes zur Umsetzung und Erfolgskontrolle des Luftreinhalteplans beider Basel eingesetzt. In einem Teilprojekt werden die Grundlagen der Ökologisierung der Verkehrsabgaben erarbeitet. Dabei erwies es sich als sinnvoll, dass die Kriterien für eine entsprechende Differenzierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge auf den Kriterienkatalog des Bundesamtes für Umwelt basieren. Für leichte Motorfahrtzeuge bis 3,5 Tonnen wird auf der Basis des eidgenössischen Typennachweises ein umfassendes Set von Kriterien erstellt, das sich auf den Treibstoffverbrauch sowie die ökologische Bedeutung der Emissionen dieser Fahrzeuge bezieht. Der Bund hat diesen Kriterienkatalog per Ende 2006 versprochen, er liegt bis heute allerdings noch nicht vor. Bisher haben die Kantone für Ihre Steuerbemessung die Daten des eidgenössischen Typennachweises übernommen. Ein Alleingang des Kantons Basel-Landschaft mit neuen Kriterien für den gesamten Fahrzeugbestand ist nicht anzustreben. Ein solcher enormer administrativer Aufwand stände in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Zu Frage 3: Vorausgesetzt, dass der Bund den Kriterienkatalog für die energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuge noch bis Ende 2007 veröffentlicht, geht der Kanton Basel-Landschaft davon aus, dass dem Landrat im Verlaufe des Jahres 2009 eine Vorlage unterbreitet werden kann. Im Februar 2007 hat unter Beteiligung von VertreterInnen von 15 kantonalen Strassenverkehrsämtern und Motorfahrzeugkontrollen und dem Geschäftsführer der Strassenverkehrsämter ein Workshop stattgefunden. Auch der Leiter der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle war dabei. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA wird auf der Basis der energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuge ein national koordiniertes Verkehrssteuermodell entwickeln. Darauf will sich der Kanton Basel-Landschaft abstützen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung