Übersicht Jahresbericht 2001

Kantonales Labor

Fischstäbchen / Tierart

Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft


Anzahl untersuchte Proben: 10

zu beanstanden: 0

 


Seehecht


Dorsch


Seelachs

Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen
Fischstäbchen sind nicht nur bei Kindern beliebt. Auch Erwachsene schätzen die gerätelosen Fische in der knusprigen Hülle. Die Fischart darf hingegen nicht "verhüllt" sein. Sie muss auf der Etikette deklariert sein. Auch die Herkunft des Fisches ist anzugeben. In den meisten Fällen handelt es sich um Dorsch (Boreogadus saida), Seelachs (Pollachius virens) oder Seehecht (Merluccius albidus).


Untersuchungsziele und Prüfverfahren
Es galt zu überprüfen, ob die deklarierte Fischart der tatsächlichen Fischart entspricht. Zwei verschiedene Methoden kamen bei der Untersuchung zum Einsatz. Eine Methode sucht nach tierartspezifischen Genen (RFLP-PCR), eine nach tierartspezifischen Proteinen (IEF).


Probenbeschreibung
10 verschiedene Fischstäbchen wurden in 6 verschiedenen Läden erhoben. Bei fünf Proben handelte es sich um Dorsch, bei drei Proben um Seelachs und bei zwei Proben war Seehecht die deklarierte Fischart.


Ergebnisse
Erfreulicherweise war keine Probe zu beanstanden. Sämtliche Tierarten waren korrekt deklariert. Der Konsument kann ohne getäuscht zu werden, Fischstäbchen knabbern.


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