Polizeimeldung vom 24. Juni 2004 | |
Pratteln/Liestal: Hündin misshandelt und in den Rhein geworfen: Zur Ermittlung der Täterschaft ist eine Belohnung von insgesamt Fr. 7500.-- ausgesetzt
Die Medienmitteilung vom Mittwoch, 23. Juni 2004, zum Thema "Hündin misshandelt und in den Rhein geworfen" hat erwartungsgemäss viele Emotionen ausgelöst. Bei der Polizei Basel-Landschaft haben sich spontan drei Personen gemeldet, welche für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen, eine Belohnung in der Höhe von insgesamt Fr. 7500.-- ausgesetzt haben.
Diesen nicht genannt sein wollenden Personen geht es einzig und allein um die Sache und das Bestreben, dass die Täterschaft gefasst wird. Hinweise und sachdienliche Angaben sind zu richten an die Alarmzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 926 35 35.
Derweil gingen die polizeilichen Ermittlungen weiter, in Zusammenarbeit mit dem Tierschutz beider Basel. Konkrete Neuigkeiten können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermeldet werden. Die Polizei Basel-Landschaft hält fest, dass es sich in diesem Fall um Tierquälerei handelt. Tierquälerei ist ein Offizialdelikt nach Artikel 27 des Tierschutzgesetzes und wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
Für Rückfragen:
Meinrad Stöcklin, Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 926 30 60
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