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Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2006

 

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2006-201 vom 7. September 2006
Motion von Jürg Wiedemann, Grüne: Wertverminderung durch Mobilfunkstrahlung
- Beschluss des Landrats am 14. Dezember 2006: < abgelehnt >



 

Nr. 2200

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt die ablehnende Haltung der Regierung: Die Bedürfnisse der Bevölkerung für die Mobilkommunikation sind in den letzten Jahren bekanntlich sehr stark angestiegen. Fast jedermann, jede Frau, jedes Kind hat heutzutage ein Handy, womöglich mit zusätzlicher Fotofunktion oder gar der Möglichkeit, die Tagesschau darauf anzusehen. Eine Folge davon ist die rasche Verbreitung von Mobilfunksendeanlagen, gerade auch in den Siedlungsgebieten. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Entwicklung unerwünschte Nebeneffekte haben kann. Dazu gehören auch mögliche Auswirkungen auf den Liegenschafts- und eventuell den Wohnungsmarkt. Genaue Erhebungen hat man nicht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat daher der ETH Zürich eine Forschungsstudie in Auftrag gegeben, die solche Einflüsse auf Mieten und Liegenschaftspreise untersuchen soll. Das Ergebnis der Studie soll noch in diesem Jahr vorliegen. Bis jetzt ist der Regierungsrätin noch nichts bekannt.


Darüber hinaus bleibt es wohl eine Spekulation, ob verschärfte Grenzwerte für Mobilfunkanlagen allfällige Wertminderungseffekte lindern können. Die Mobilfunktechnik birgt andererseits potentielle Risiken für die Gesundheit des Menschen; auch diesbezügliche Abklärungen werden gemacht. Der Schutz des Menschen vor der Strahlung der Mobilfunkantennen ist in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NIS-Verordnung) geregelt. Die Immissionsgrenzwerte dieser Verordnung schützen die Bevölkerung ausreichend und zuverlässig vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsgefährdungen. Die Schlussfolgerungen einer Übersichtsstudie des BAFU decken sich mit anderen neueren Publikationen, wonach die Hypothese von gesundheitsschädlichen Wirkungen von Mobilfunkfeldern unterhalb der Immissionsgrenzwerte nicht erhärtet wird.


[Aufgrund zunehmender Unruhe bittet die Landratspräsidentin mittels Glocke um Ruhe im Saal].


Zusätzlich hat sich die Schweiz im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern nicht mit der Festlegung von Immissionsgrenzwerten begnügt, sondern zusätzlich vorsorgliche Anlagegrenzwerte angeordnet, um die Langzeitbelastung der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Für die Mobilfunkstationen gelten rund 10 mal strengere Immissionsgrenzwerte als beispielsweise im nahen Ausland. Mit diesen Grenzwerten trägt die NIS-Verordnung dem Versorgungsprinzip genügend Rechnung, was bereits vom Bundesgericht mehrmals bestätigt wurde. Sobald jedoch zuverlässige neue Erkenntnisse im medizinischen oder technischen Bereich vorliegen, müssten diese Grenzwerte überprüft und wenn nötig angepasst werden. Diese laufende Überprüfung ist aber nicht Aufgabe des Kantons sondern des BAFU.


Zur Zeit sind noch keine repräsentativen Erkenntnisse über einen möglichen Einfluss von Mobilfunkstationen auf die Mieten oder Liegenschaftspreise vorhanden. Aus gesundheitlicher Sicht besteht keine sachlich begründete Veranlassung, die Grenzwerte des NIS weder generell noch punktuell zu verschärfen. Bei einer allfälligen punktuellen Verschärfung der Grenzwerte der Antennen auf kantonseigenen Gebäuden oder auf Allmend ist der unerwünschte Effekt nicht von der Hand zu weisen, dass Mobilfunkbetreiber auf private Liegenschaften ausweichen. Eine solche Massnahme würde der Bevölkerung aber keine Minderung in Bezug auf Mobilfunkabstrahlungen bringen, sondern das Problem eher verschärfen.


Jürg Wiedemann (Grüne): Eine wichtige Dienstleistung, die der Hauseigentümerverband anbietet, ist das Schätzen von Immobilien. Seine Schätzungen sind breit anerkannt, sowohl bei den Banken, Versicherungen, wie auch beim Staat. Aus dem Formular 'Immobilienbewertung' aus der Zeitung des Hauseigentümerverbandes geht hervor, dass eines der zahlreichen Kriterien die Existenz oder Nichtexistenz einer nahegelegenen Natel-Antenne (50 Meter Abstand) darstellt. Befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Mobilfunkantenne, so sinken die durchschnittlichen Mietzinseinnahmen zwischen 10 und 20 %, beim Verkauf droht sogar ein Mindererlös von 30 %. Die Aussagen von zahlreichen Kantonalbanken und anerkannten Immobilienhändlern sind deutlich. So schreibt zum Beispiel die Zürcher Kantonalbank, die eine führende Rolle in der Schweiz einnimmt: «Mobilfunkantennen können sich negativ auf die Marktgängigkeit der betroffenen Liegenschaften auswirken.» Die Luzerner Kantonalbank wiederum drückt es so aus: «Uns sind Objekte bekannt, die zu leicht tieferen Preisen gehandelt wurden, weil sie im Strahlungsbereich einer Antenne stehen.»


Die Fakten, glaubt Jürg Wiedemann, sind klar, auch wenn es sehr schwierig ist, die Wertverminderung exakt zu beziffern. Diese besteht aber, da viele verständlicherweise nicht bereit sind, eine Wohnung zu mieten oder ein Haus zu kaufen, in dessen nächster Umgebung eine solche Mobilfunkanlage steht. Der Kanton soll seines Erachtens den Wert seiner Liegenschaften möglichst hoch halten und auch seinen Beitrag dazu leisten, den massiven Antennenwildwuchs ein wenig einzuschränken. Bei immer mehr Staatsverträgen, beispielsweise FHNW, spiele der Wert einer vom Kanton zur Verfügung gestellten Liegenschaft eine Rolle. Zudem verlieren auch die privaten Gebäude, die in unmittelbarer Nähe der Kantonsgebäude mit Antennen stehen, deutlich an Wert.


Die Motion verlangt eine Reduktion um den Faktor 10. Das bedeutet in keiner Weise eine Einschränkung des mobilen Gesprächsverkehrs. Einzige Konsequenz könnte sein, dass man möglicherweise im vierten Untergeschoss einer Tiefgarage nicht mehr die volle Leistung hat und vielleicht nicht mehr mit dem Handy aufs Internet kommt.


Bezüglich der von Regierungsrätin Elsbeth Schneider erwähnten zehnmal strengeren Grenzwerte in der Schweiz bemerkt Jürg Wiedemann, in der Schweiz würden die Grenzwerte innerhalb der Gebäude gemessen, während dies in den umliegenden Ländern ausserhalb der Gebäude geschehe, was in etwa die 10 % ausmache. Man hat also insofern keine anderen Grenzwerte als anderswo. Er bittet um Überweisung der Motion.


Regula Meschberger (SP) und die SP-Fraktion unterstützen die Motion; eigentlich weniger aufgrund der Wertverminderung, sondern weil man der Ansicht ist, dass vor allem kantonseigene Gebäude meist grossem Publikumsverkehr ausgesetzt sind, und so alle dort verkehrenden Menschen von einer geringeren Immissionsbelastung profitieren könnten.


Paul Jordi (SVP) hält Jürg Wiedemann entgegen, in der Schweiz habe man im internationalen Vergleich mit von den tiefsten HF-Leistungen, innerhalb und ausserhalb von Gebäuden, gemessen. Verlange nun der Motionär, dass man auf Kantonsgebäuden oder auf Allmend die Leistungen der Antennen nochmals um 90 % senkt, so bedeute dies, dass man für eine flächendeckende Funkverbindung mehr Antennen aufstellen muss. Diese Logik versteht er nicht, da der Motionär doch gegen alle Antennen sei.


Patrick Schäfli und die FDP-Fraktion lehnen die Motion Wiedemann einstimmig ab. Nicht nur in der UEK sondern auch in der FDP-Fraktion habe man nochmals verschiedenste Informationen zum Thema erhalten, sowohl von Seiten der Luftreinhaltestelle wie auch von den Unternehmungen. Die FDP hält es geradezu für abstrus, jetzt zusätzliche Bedingungen an die Bewilligung von Mobilfunkanlagen auf kantonseigenem Land und auf der Allmend zu erlassen. Zudem müssten gerade in Nähe der stark frequentierten kantonalen Gebäude entsprechende Anlagen stehen, um die notwendige Funkqualität zu gewährleisten. Dabei gehe es nicht nur um die Reichweite, sondern auch um die Kapazitäten an Ort. Kantonale Gebäude sind häufig zentral gelegen und machen daher als Antennenstandorte besonders Sinn - mehr als ein grosser Wohnblock. Auch Patrick Schäfli argumentiert, die hiesigen Vorschriften seien bereits zehnmal strenger als im EU-Umland, es bestehe also kein Grund, nochmals um einen Faktor 10 strengere Regelungen einzuführen. Alle wollen fliegen, und niemand will den Lärm. Was für Flughäfen gilt, gelte im übertragenen Sinne auch hier. Er bittet um Ablehnung der Motion.


Thomi Jourdan (EVP) scheint es, der Motionär finde immer wieder neue Ideen, um die Mobilfunkthematik im Landrat aufs Tapet zu bringen. Diesmal gehe es um die Wertverminderung von Liegenschaften, davon möchte auch er ein wenig reden, denn über alles andere habe man bereits zehnmal diskutiert...


Als ein Beispiel von Wertverminderung bei Liegenschaften führt er sein Wohngebiet an. Dieses grenzt an den Strassenabschnitt, welcher aufgrund der A2-Sanierung aktuell als Entlastungsstrasse dient. Montags bis sonntags stehen auf der Strasse die Autos. Vermutlich habe dies eine Wertverminderung der Häuser zur Folge, trotzdem wird aber gebaut. In derselben Siedlung gebe es - glücklicherweise - eine Kompostanlage, welche hin und wieder gewisse "gestankliche" Auswirkungen zeitige. Nun sei anzunehmen, dass gewisse Leute dies nicht angenehm finden und daher dort kein Haus kaufen möchten, was eine Preisverminderung zur Folge haben kann. In Muttenz gibt es den Rangierbahnhof, es gibt Trams, auch kaufen gewisse Leute wegen der Nähe einer Sportanlage ein Haus nicht. All dies sind Faktoren, welche zu einer Wertverminderung führen können. Thomi Jourdan sieht nicht ein, warum man gerade ein einzelnes Kriterium herauspicken sollte.


Nun sei bezüglich Mobilfunk eine neue Studie herausgekommen. In Dänemark wurden 420'000 Handybenutzer getestet. Darunter waren 14'249 Krebserkrankungen festzustellen. Die Annahme, dass mehr als 15'000 Krebsfälle auftreten, bestätigte sich nicht. Man kann nun der Studie glauben oder nicht, jedenfalls handle es sich um ein Politikum. Er selbst ist aber überzeugt, dass die Mobilfunkbetreiber die Antennen dorthin stellen, wo sie auch wirklich gebraucht werden; und dies sei mit Sicherheit bei der FHNW der Fall, da dort viele Studenten telefonieren. Zudem tragen seines Wissens die Mobiltelefone selbst dazu bei, um dieses Netz zu stützen. Daher sei vermutlich die Strahlenbelastung im Saal viel grösser als diejenige neben der Antenne auf dem BUD-Dach. Er schlägt dem Motionär vor, beim nächsten Mal einen Vorstoss einzureichen, welcher von den Betreibern einen Beitrag an diese Wertverminderung verlangt; zudem sollte das Ganze irgendwie in ein Submissionsgesetz für Antennen eingebaut werden. So könnte das Mobilfunkthema ein weiteres Mal diskutiert werden... [Heiterkeit, bestätigendes Klopfen von rechts].


Margrit Blatter (SD) stellt fest, nun sei bereits mehrmals über das Thema Mobilfunkstrahlung und -antennen diskutiert worden, aber die Regierung habe nicht viel unternommen; denn das Ganze sei natürlich ein grosses Geschäft. Im Internet habe sie sich die BAFU-Broschüre angeschaut, welche sie durchaus für gut befindet. Im Weiteren fand sie dort Informationen unter emf-Info.ch, wo u.a. Bilder von elektrischen Haushaltgeräten und Bahnen etc. mit der entsprechenden Strahlenbelastung dargestellt sind. Nun sei aber die von Haushaltgeräten ausgehende Strahlenbelastung mit 50 Hz nicht vergleichbar mit den hochfrequenten Handy-Abstrahlungen von 900 bis 1'800 Megahertz. Schreibe man nun über die Haushaltgeräte, so wolle man damit nur von den echten Problemen ablenken. Natürlich finde bei Liegenschaften in der Nähe von Mobilfunkantennen eine Wertverminderung statt, ist sie überzeugt, nur mache sich dies erst beim Verkauf bemerkbar. Die Schweizer Demokraten unterstützen die Motion von Jürg Wiedemann, Grüne Partei, voll und ganz.


Jürg Wiedemann (Grüne) schlägt Thomi Jourdan vor, den Vorstoss selbst zu machen, er werde gern mitunterzeichnen [Heiterkeit]. Ansonsten scheint er aus dem Votum seines Landratskollegen eine gewisse Gereiztheit herauszuspüren. Dabei fällt ihm folgendes Goethe-Zitat ein: «Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Kräften und Wahrheit fehlt.» [Heiterkeit]


Thomas de Courten (SVP) kann zwar nicht mit solchen Zitaten aufwarten, möchte aber sozusagen auf den Boden der Realität zurückkehren. Er lenkt die Aufmerksamkeit der Ratskolleginnen und -kollegen auf die Tatsache, dass man - während heute bereits über Minergie-Standards und Energieversorgung diskutiert wurde - draussen bei hellichtem Tag mehr als 2'000 Lichtlein über einem nicht stattfindenden Weihnachtsmarkt brennen sehen kann. Das ist unsere Energiepolitik, stellt er fest. Ähnlich verhalte es sich mit dem Mobilfunk. Jeder braucht ein Handy und telefoniert damit. Eine Mobilfunkantenne auf dem Dach aber empfinde jeder als Schreckgespenst, und keiner überlege sich wirklich, wie das Ganze funktioniert. Unter der Antenne, im Haus also, in dem sich die Leute befinden, sei nämlich die Strahlung am geringsten, da die Antenne bekanntlich wegstrahle.


Wolle nun Jürg Wiedemann den Antennenpegel um 10 % senken, so werde damit auch die Leistung reduziert. Ist aber weniger Leistung da, so müssen mehr Antennen aufgestellt werden. Dies sei wohl kaum die Absicht des Motionärs. Nimmt man die Antennen von den Dächern der in der Regel etwas höheren öffentlichen Gebäude weg, so wird damit das Netz verschlechtert, und weniger gute Standorte ziehen nochmals mehr Antennen nach sich. Mit anderen Worten, es resultiert ein suboptimales Netz mit mehr Antennen, mehr Kosten und einer schlechteren Verbindungsqualität. Er bittet dringend um Ablehnung der Motion.


Christoph Frommherz (Grüne) hat die hilflose Feststellung, alle wollen telefonieren und niemand will Antennen, nun hier bereits mehrmals gehört. Nicht zuletzt wollen seiner Meinung nach alle telefonieren, weil man Kindern und Erwachsenen die Handys "gratis" nachwirft. Über die Kinder werden sozusagen auch die Erwachsenen gekauft. Keine Antennen will man, da in der Gesellschaft offenbar gewisse Ängste in Bezug auf deren Auswirkungen bestehen. Diesen Ängsten will man nicht Rechnung tragen. Einer solchen Hilflosigkeit gegenüber den Handynetzbetreibern, wie sie sich bei einigen Ratsmitgliedern breit mache, soll man aber nicht folgen.


Jürg Wiedemann (Grüne) - zum Dritten - hält Thomas de Courten (SVP) entgegen, die Reduzierung bewirke in keiner Weise, dass auch nur ein Natelanruf weniger getätigt werden könne; die dahin gehende Aussage stimme schlicht nicht. Die heutige hohe Belastung diene allein dazu, um mit dem Handy weitere Dinge ausführen zu können wie etwa den Anschluss ans Internet oder das Versenden von Fotos; dafür sei eine sehr hohe Sendeleistung notwendig. Handyanrufe aber seien mit der Reduktion nach wie vor überall möglich.


://: Der Landrat lehnt die Motion 2006/201 mit 53 : 26  Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



 

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