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Polizeimeldung vom 9. Mai 2005

Sissach: Medienmitteilung i.S. Tagbruch Chienbergtunnel in Sissach vom 1.2.2002


Im Rahmen der vom Statthalteramt Sissach am 1.2.2002 eröffneten Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Verletzung der Regeln der Baukunde (Art. 229 StGB) wurde bei der ETH Lausanne ein Gutachten zur Klärung der Ursachen und der Verantwortlichkeit für den Tunneleinsturz in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor und kommt zum Schluss, dass einerseits klimatische Faktoren als Auslöser des Tagbruchs ausgeschlossen werden können, andererseits aber nicht alle Regeln der Baukunde beachtet und die Möglichkeit einer Überbelastung bei den Vorbereitungen zum Ausbruch der Strosse vernachlässigt wurden. Folgende Faktoren sollen dabei massgeblich zum Tunneleinsturz mit beigetragen haben: Die Geologie des Massivs sei allgemein als kritisch zu betrachten und habe aufgrund ihrer Fähigkeit, Wasser zu speichern, zu erhöhtem Druck und Rutschungen führen können. Den hydrogeologischen Gegebenheiten hätte mit verbesserten Drainage- und Wasserfassungsmethoden Rechnung getragen werden müssen. Schliesslich sei die Kalotte bei den Vortriebsarbeiten zwischen TM 1140 und 1150 sowie bei TM 1109 zur Sicherung mit Beton und leichten Materialien aufgefüllt worden. Nach Beurteilung des Experten habe diese Sicherung jedoch nicht zu einer langfristigen Stabilisierung geführt; insbesondere deshalb nicht, weil mit Wasserdruck zu rechnen gewesen sei. Bei den Ausführungsarbeiten wurde die Wahl zu grosser Abstände zwischen den einzelnen Stahlträgerbogen für den Einsturz als mitverantwortlich bezeichnet. Zudem sei die Ausbruchssicherung mit Spritzbeton von 25 cm Dicke und einer Stahlmatte von 2.1 kg/qm zwar für gute Felseigenschaften ausreichend dimensioniert, jedoch unzureichend für den verwitterten und gebrochenen und noch dazu mit Wasserdruck belasteten Fels im Bereich der Kalotte.


Es ist nun Aufgabe des laufenden Untersuchungsverfahrens, die strafrechtlich relevanten Verantwortlichkeiten zu klären. Weitergehende Angaben können im Moment nicht gemacht werden.


Für allfällige Rückfragen steht die Statthalterin des Bezirks Sissach, Frau A.-K. Goldmann, am Morgen des 9.5.2005 zur Verfügung.



 

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