Polizeimeldung vom 6. April 2006 | |
Liestal: Velofahren gewusst wie: Start der "Praktischen Verkehrsschulung"
Die Polizei Basel-Landschaft führt seit dem kommenden Dienstag, 4. April 2006, bis Anfang Juni wiederum die bekannte und beliebte "Praktische Verkehrsschulung" in sämtlichen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durch. Mehrere 1000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto "Velofahren gewusst wie" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", dass neben dem eigentlichen Erlernen des Velofahrens insbesondere im Strassenverkehr noch einige weiter gehende Punkte beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktorenteam der Polizei Basel-Landschaft sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen werden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich alle Jahre wieder, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht. Nebst einem theoretischen Teil - Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens - wird ein längerer Veloparcours im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen erläutert und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen oder die Rechtsvortritts-Regelung.
Neben der präventiven Tätigkeit hofft die Polizei, dass mit diesen Verkehrsinstruktionen die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 4. April bis 9. Juni 2006 durchgeführt. Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmer.
Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen. Insbesondere sind hier folgende Punkte zu beachten:
Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein - "Die Hellen sieht man auch im Dunkeln!". Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
Front- und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
Bei Pedalen mit Rückstrahlern muss die Leuchtfläche mindestens fünf Quadratzentimeter betragen. Ein Velo braucht zwei kräftige Bremsen, eine auf das Vorderrad, die andere auf das Hinterrad wirkend. Eine gut hörbare Glocke als Warnvorrichtung ist wichtig. Luftreifen oder andere, etwa gleich elastische Reifen, deren Gewebe nicht sichtbar sein darf. Am Velo muss gut sichtbar eine Vignette angebracht sein. Die Jahresvignette ist jeweils bis am 31. Mai gültig. Zudem braucht es ein Schloss/Schliesskabel oder ähnliches.
An den entsprechenden Tagen weisen spezielle Signale "Verkehrsschulung" jeweils an Durchgangsstrassen, Kreuzungen und besonders gefährlichen Übergängen auf den praktischen Verkehrsunterricht hin.


Für Rückfragen:
Meinrad Stöcklin, Mediensprecher Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 926 30 60
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