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Abstimmung vom 24. Februar 2008: Fehler in der Abstimmungsbroschüre des Kantons
In der gedruckten Abstimmungsbroschüre zur Abstimmung vom 24. Februar 2008 ist ein bedauerlicher Fehler eingeschlichen. Die verantwortliche Landeskanzlei entschuldigt sich dafür.
Im Gesetzestext des Finanzhaushaltsgesetzes (Seite 14) lautet Absatz 2 von § 33a fälschlicherweise wie folgt:
2 Ein Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung der Staatsrechnung sernächsten Voranschlag zu belasten, soweit er nicht durch Eigenkapital gedeckt werden kann.
Der Absatz lautet richtig:
2 Ein Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung der Staatsrechnung ist mindestens zu einem Fünftel dem übernächsten Voranschlag zu belasten, soweit er nicht durch Eigenkapital gedeckt werden kann.
Die Broschüre auf dem Internet gibt den korrekten Wortlaut wieder.
Landeskanzlei
5. Februar 2008
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