Parlamentarischer Vorstoss | |
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Titel: | Interpellation von Eric Nussbaumer, SP: Zulassungsbeschränkungen an der FHNW | |
Autor/in: |
| Eric Nussbaumer, SP |
Eingereicht am: | 14. Juni 2007 | |
Nr.: | 2007-148 | |
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Gemäss Staatsvertrag über die FHNW ist der Regierungsausschuss der Trägerkanton befugt, Zulassungsbeschränkungen zu einzelnen Studiengängen zu verfügen, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot übersteigt. Solche Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus - Beschränkung der Studienplatzzahl) dürfen erst eingeführt werden, wenn andere Entlastungsmassnahmen nicht ausreichen.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. | Für welche Bachelor-Studiengängen der FHNW wurden im Jahre 2006 und 2007 Zulassungsbeschränkungen vom Regierungsausschuss beschlossen? |
2. | Welche Entlastungsmassnahmen wurden vorgängig durch die FHNW zur Vermeidung der Zulassungsbeschränkung ergriffen? |
3. | Wurden vorgeschlagene Entlastungsmassnahmen der FHNW-Leitung durch die Trägerkantone abgelehnt? Wenn ja, welche? |
4. | Wieviele StudienbewerberInnen mit einer einschlägigen Berufsmaturität und mit einer Berufsausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf - also Studienwillige, die eigentlich den gesetzlichen Anspruch auf prüfungsfreien Zugang hätten - wurden in welchen BA-Studiengängen abgewiesen? |
5. | Werden die Studienwilligen mit Berufsmaturität dem Staatsvertrag entsprechend bevorzugt auf Wartelisten gesetzt und werden ihnen die Wartesemester mitgeteilt? |
6. | Welche Entlastungsmassnahmen sind für die mit Zulassungsbeschränkung belegten BA-Studiengängen für den Beginn des Studienjahres 2008 vorgesehen und mit den Trägerkantonen in Bearbeitung? |
7. | Wann werden die Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2008 im Regierungsausschuss beschlossen? |
8. | Gedenkt die FHNW zukünftig die mangelnde Aufnahmekapazitäten in BA-Studiengängen und die damit verbundenen Studienbeschränkungen jährlich zu kommunizieren? |
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