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Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation von Eric Nussbaumer, SP: Zulassungsbeschränkungen an der FHNW

Autor/in:

 

Eric Nussbaumer, SP

Eingereicht am:

14. Juni 2007

Nr.:

2007-148

 

Verlauf dieses Geschäfts


 

Gemäss Staatsvertrag über die FHNW ist der Regierungsausschuss der Trägerkanton befugt, Zulassungsbeschränkungen zu einzelnen Studiengängen zu verfügen, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot übersteigt. Solche Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus - Beschränkung der Studienplatzzahl) dürfen erst eingeführt werden, wenn andere Entlastungsmassnahmen nicht ausreichen.

Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:


1.

Für welche Bachelor-Studiengängen der FHNW wurden im Jahre 2006 und 2007 Zulassungsbeschränkungen vom Regierungsausschuss beschlossen?

2.

Welche Entlastungsmassnahmen wurden vorgängig durch die FHNW zur Vermeidung der Zulassungsbeschränkung ergriffen?

3.

Wurden vorgeschlagene Entlastungsmassnahmen der FHNW-Leitung durch die Trägerkantone abgelehnt? Wenn ja, welche?

4.

Wieviele StudienbewerberInnen mit einer einschlägigen Berufsmaturität und mit einer Berufsausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf - also Studienwillige, die eigentlich den gesetzlichen Anspruch auf prüfungsfreien Zugang hätten - wurden in welchen BA-Studiengängen abgewiesen?

5.

Werden die Studienwilligen mit Berufsmaturität dem Staatsvertrag entsprechend bevorzugt auf Wartelisten gesetzt und werden ihnen die Wartesemester mitgeteilt?

6.

Welche Entlastungsmassnahmen sind für die mit Zulassungsbeschränkung belegten BA-Studiengängen für den Beginn des Studienjahres 2008 vorgesehen und mit den Trägerkantonen in Bearbeitung?

7.

Wann werden die Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2008 im Regierungsausschuss beschlossen?

8.

Gedenkt die FHNW zukünftig die mangelnde Aufnahmekapazitäten in BA-Studiengängen und die damit verbundenen Studienbeschränkungen jährlich zu kommunizieren?




 

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