Geschäfte des Landrats || Parlament

Hinweise und Erklärungen

Parlamentarischer Vorstoss

 

 

Titel:

Interpellation der SP-Fraktion: Massive Mehrkosten bei der H2

Autor/in:

 

Urs Hintermann, SP

Eingereicht am:

14. Juni 2007

Nr.:

2007-146

 

Verlauf dieses Geschäfts


 

Die SP-Landratsfraktion hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass sich bei der H2 massive Mehrkosten in unbekannter Höhe abzeichnen. Die Medienmitteilung vom 13.6.2007 hat viele Fragen offen gelassen. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Gemäss Medienmitteilung rechnet der Regierungsrat heute mit Kosten für die H2 von 400 MCHF (-15% ; +25%); d.h., die Kosten können bis zu 500 MCHF betragen. Laut Online-Report haben die Verantwortlichen seit September 2006 Kenntnis von, oder zumindest Hinweise auf die Kostenentwicklung.


1.

Kann der Regierungsrat bestätigen, dass mit Gesamtkosten von bis zu 500 MCHF gerechnet werden muss?

2.

Wieso wurde weder der Landrat noch die Bau- und Planungskommission über diese Entwicklung informiert?

Die H2-Gesetzesvorlage, datiert vom 31.1.2006, nennt Kosten von 267 MCHF (inkl. aufgelaufene Teuerung 1990-2005) für die H2 (exklusive später vom Landrat zusätzlich bestelltem "Deckel"). In der Medienmitteilung werden als Begründung für die voraussichtlichen Mehrkosten genannt: Preisentwicklung, Veränderungen von Gesetzen, Verordnungen und Normen, Anpassungen Tunnelsicherheit, Projekterweiterungen, wie Fuss- und Radwegbrücke Liestal. Alle diese Veränderungen haben vor dem 31.1.2006 stattgefunden. Einzig der "Deckel", inkl. Folgekosten für Anpassungen der Betriebsinfrastruktur und Neuauflage eines Teilprojektes, sind nach dem 31.1.2006 neu hinzugekommen.


3.

Wieso sind diese Änderungen, resp. Kostensteigerungen, nicht in der H2-Gesetzesvorlage berücksichtigt worden?

4.

Welche kostenrelevanten neuen Vorschriften sind nach dem 31.1.2006 eingeführt worden und für welchen Anteil an den Kostensteigerungen sind sie verantwortlich?

5.

Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der Landrat (und später die StimmbürgerInnen) davon ausgehen mussten, dass in der H2-Gesetzesvorlage aktualisierte Kosten enthalten sind?

In der H2-Vorlage von 2006 wird explizit erwähnt, dass sich der 1995 bewilligte Kredit von 248 MCHF zusammen mit den nachgewiesenen Lohn- und Materialpreisänderungen auf 267 MCHF erhöht hat (= +7.7%). Dies entspricht dem Zürcher Wohnbaukostenindex. Im gleichen Zeitraum (1990-2005) haben sich aber beispielsweise der "BFS Baupreis-Index Strassen Schweiz" um etwa 15%, der "Produktionskosten-Index SBV für Stahlbeton / Trasse" gar um 40% erhöht.


6.

Wieso sind diese 2006 bekannten und nachgewiesenen Teuerungen nicht in die Kostenangaben der H2-Gesetzesvorlage eingeflossen?

Ohne Teuerung ab 2005 hat das Volk, resp. der Landrat bis heute maximal 351 MCHF bewilligt, wenn davon ausgegangen wird, dass die Kostenungenauigkeit von 15%, resp. 25% ausgeschöpft werden muss (267 MCHF ± 15% für die Strasse und den Tunnel, 35 MCHF ± 25% für den Deckel).


7.

Kann der bewilligte Betrag von 351 MCHF (ohne Teuerung) aus heutiger Sicht eingehalten werden? Wenn nein: Welche Mehrkosten sind möglich? Wodurch werden sie verursacht?

8.

Wird dem Landrat eine neue Vorlage unterbreitet, wenn sich dieser Betrag erhöhen sollte?

Nach bisheriger Praxis und auch gemäss Angaben in der H2-Gesetzesvorlage werden in Baselland Kredite inkl. Teuerung nach Zürcher Wohnbaukosten-Index bewilligt. Es ist nie davon die Rede gewesen, dass jede, wie auch immer berechnete Teuerung automatisch bewilligt ist.


9.

Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass nur Mehrkosten in Höhe des ZWI vom Volk (generelles Projekt), resp. vom Landrat ("Deckel") genehmigt wurden?

10.

Muss demnach nicht beim Landrat entweder ein Zusatzkredit eingefordert oder aber das Projekt so abgespeckt werden, dass die genehmigten Kosten eingehalten werden können?

In den letzten Monaten hat die Submission für das Teilstück Abschnitt Süd stattgefunden. Gemäss Medienmitteilung wurden "die Kosten der H2 Pratteln - Liestal überprüft; mit rund 400 MCHF wurden deutlich höhere Kosten als bisher prognostiziert".


11.

Handelt es sich hierbei um teuerungsbedingte Mehrkosten?

12.

Wie viel liegt das günstigste Angebot über dem Kostenvoranschlag (in CHF und %)? Haben sich auch Firmen aus dem Ausland beworben?

Der Bund hat Beiträge in Höhe von 50% des Projektes, plafoniert auf 137.5 MCHF zuzüglich Teuerung und MwSt zugesichert. Wenn sich das Projekt nicht nur wegen der unterschätzen Teuerung verteuert oder wenn der Bund nicht bereit sein sollte, die gesamte Teuerung zu übernehmen, so könnte der Kostenanteil des Kantons schnell die maximal bewilligten 172 MCHF aus der Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts überschreiten.


13.

Gibt es schriftliche Zusicherungen, dass der Bund damit einverstanden ist, dass die Teuerung nicht nach ZWI berechnet wird, sondern anhand eines anderen Index oder gemäss der effektiven Teuerung des Projektes H2?

14.

Reichen die maximal 172 MCHF aus der Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts zur Finanzierung des Anteils Baselland auch dann noch, wenn die Gesamtkosten die erwähnten 500 MCHF erreichen? Falls nein, wird der Regierungsrat beim Landrat eine Verlängerung der Aufhebung beantragen? Wann?

Die unerwartete Teuerung im (Tief-)Baubereich hat auch Auswirkungen auf andere Projekte, als die H2.


15.

Hat der Regierungsrat bereits eine Übersicht über die Situation?

16.

Mit welchen Mehrkosten muss bei den bereits bewilligten Projekten im Hoch- und Tiefbau gerechnet werden?

17.

Welche Auswirkungen hat die Teuerung auf (die Anzahl) geplanter Projekte?




 

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